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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2021/957

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Es werden folgende Ausschüsse gebildet:

 

1. Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz

2. Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz

3. Ausschuss für Bauen- und Liegenschaften

4. Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport

5. Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales

6. Jugendhilfeausschuss

 

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Sachverhalt

Inhaltsbeschreibung:

 

Gemäß § 71 Abs. 1 NKomVG kann der Kreistag aus der Mitte der Abgeordneten beratende Ausschüsse bilden. Da die derzeitige an die Dezernatsstruktur angeglichene Ausschuss-Struktur sich in der vergangenen Wahlperiode bewährt hat, wird folgende Ausschussbildung vorgeschlagen:

 

1. Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz:

Neu: Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz

 

11 Kreistagsabgeordnete, davon entfallen gem. § 71 Abs. 2 NKomVG auf die Gruppe SPD/Grüne 7 Sitze und auf die Gruppe CDU/FDP 4 Sitze. Die Fraktionen FW-PB und AfD erhalten je ein Grundmandat.

 

 

2. Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz:

 

11 Kreistagsabgeordnete, davon entfallen gem. § 71 Abs. 2 NKomVG auf die Gruppe SPD/Grüne 7 Sitze und auf die Gruppe CDU/FDP 4 Sitze. Die Fraktionen FW-PB und AfD erhalten je ein Grundmandat.

 

 

3. Ausschuss für Bauen und Liegenschaften:

 

11 Kreistagsabgeordnete, davon entfallen gem. § 71 Abs. 2 NKomVG auf die Gruppe SPD/Grüne 7 Sitze und auf die Gruppe CDU/FDP 4 Sitze. Die Fraktionen FW-PB und AfD erhalten je ein Grundmandat.

 

 

4. Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport:

 

11 Kreistagsabgeordnete, davon entfallen gem. § 71 Abs. 2 NKomVG auf die Gruppe SPD/Grüne 7 Sitze und auf die Gruppe CDU/FDP 4 Sitze. Die Fraktionen FW-PB und AfD erhalten je ein Grundmandat.

Für den schulischen Bereich zuzüglich 7 gesetzliche Vertreter nach dem Nds. Schulgesetz.

 

 

5. Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales:

Neu: Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales

 

11 Kreistagsabgeordnete, davon entfallen gem. § 71 Abs. 2 NKomVG auf die Gruppe SPD/Grüne 7 Sitze und auf die Gruppe CDU/FDP 4 Sitze. Die Fraktionen FW-PB und AfD erhalten je ein Grundmandat.

 

 

6. Jugendhilfeausschuss:

 

9 Kreistagsabgeordnete, davon entfallen gem. § 71 Abs. 2 NKomVG auf die Gruppe SPD/Grüne 6 Sitze und auf die Gruppe CDU/FDP 3 Sitze. Die Fraktionen FW-PB und AfD erhalten je ein Grundmandat.

6 sonstige Mitglieder und 8 beratende Mitglieder.

 

 

Zusätzlich können die Fraktionen, auf die bei der Ausschussbildung kein Sitz entfallen ist, gemäß § 71 Abs. 4 NKomVG ein zusätzliches Mitglied mit beratender Stimme in jeden Ausschuss entsenden. Abgeordnete, die keiner Fraktion angehören, können verlangen, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, wenn sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind.

 

 

Ziele / Wirkungen: Entfällt

Ressourceneinsatz: Entfällt

Schlussfolgerung: Entfällt
 

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Ziele / Wirkungen


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

---

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

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Anlagen

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