Beschlussvorlage - 2021/967
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG zur Abweichung beim Zählverfahren bei der Benennung der Bürgervertreter/innen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Referat Kreisentwicklung, Digitalisierung und Öffentlichkeitsarbeit
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Landkreises Peine
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Entscheidung
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03.11.2021
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Beschlussvorschlag
Für die Ausschüsse
- Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz
- Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
- Ausschuss für Bauen und Liegenschaften
- Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
- Ausschuss für Gesundheit, Arbeit und Soziales
wird von jeder im Kreistag vertretenen Fraktion ein/e Bürgervertreter/in benannt.
Sachverhalt
Inhaltsbeschreibung:
Gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG ist für die Berechnung der zu entsendenden Bürgervertreter/innen das Verfahren „d’Hondt“ nach § 71 Abs. 2 NKomVG anzuwenden.
Der Kreistag kann nach § 71 Abs. 10 NKomVG mit einstimmigem Beschluss ein abweichendes Verfahren festlegen.
Von der Möglichkeit soll im Sinne des erwähnten Beschlussvorschlages Gebrauch gemacht werden.
