Beschlussvorlage - 2021/997
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung der Vertreterinnen und Vertreter in der Dritten Kurie der Landschaft des ehemaligen Fürstentums Hildesheim
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Schule, Kultur, Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Kreisausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Landkreises Peine
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Entscheidung
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17.11.2021
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Sachverhalt
Inhaltsbeschreibung:
Nach § 5 des Verfassungsstatuts der Landschaft des Fürstentums Hildesheim besteht die Dritte Kurie aus Abgeordneten des ländlichen Grundbesitzes. Dabei entfallen auf den Landkreis Peine eine Abgeordnete/ein Abgeordneter und ein Stellvertreter. Wählbar sind solche ländlichen Grundbesitzer, deren Grundbesitz innerhalb des vormaligen Fürstentums Hildesheim gelegen ist und zur Beitragszahlung von der Landwirtschaftskammer Hannover herangezogen werden.
Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:
1 Die Vertreterin/der Vertreter (einschl. Verhinderungsvertreter/in) muss gemäß § 67
NKomVG gewählt werden.
1.1 Soweit sie nicht dem Kreistag angehören ist jeweils (ggf. einzeln) festzustellen, ob die Wahlen aufgrund von persönlichen Eignungen erfolgen.
