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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2022/121

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bedarfsplan für den Rettungsdienst wird in der vorliegenden Form fortgeschrieben.

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Sachverhalt

Inhaltsbeschreibung:

Jeder Träger des Rettungsdienstes stellt für seinen Rettungsdienstbereich sicher, dass die erforderlichen Rettungswachen und Rettungsmittel vorhanden sind. Intensivtransportwagen sollen von mehreren kommunalen Trägern gemeinsam vorgehalten werden, wenn dies der Erfüllung des Sicherstellungsauftrages dient. Jeder kommunale Träger stellt darüber hinaus für seinen Rettungsdienstbereich sicher, dass eine Rettungsleitstelle und eine örtliche Einsatzleitung vorhanden sind. Ausstattung und Ausrüstung der Rettungsleitstelle, der Rettungswachen und der Rettungsmittel müssen dem Stand der Technik entsprechen. Rettungsmittel der gleichen Zweckbestimmung müssen innerhalb eines Rettungsdienst-bereichs in Ausstattung und Ausrüstung einheitlich sein.

Der Landkreis Peine ist als Rettungsdienstträger gem. § 4 Abs. 6 des Nds. Rettungsdienst-gesetzes (NRettDG) verpflichtet, einen Bedarfsplan, der den voraussichtlichen Bedarf an Einrichtungen des Rettungsdienstes darstellt, aufzustellen und fortzuschreiben.

Der Bedarf wurde durch ein Sachverständigengutachten zur bedarfsgerechten Fahrzeugvorhaltung und Bewertung der derzeitigen Rettungswachenstandorte überprüft. Das Ergebnis lag im Februar 2018 vor. Dieses bestätige die frühere Gesamtvorhaltung, zeitliche Verschiebungen ergaben sich zwischen Krankentransport- und Notfallrettungsvorhaltung.

Zwischenzeitlich wurde auch das erforderliche Benehmen mit den Kostenträgern (Krankenkassen) hergestellt.

 

 

 

Die Entwicklung der Einsatzzahlen ist nachstehender Tabelle zu entnehmen (dargestellt sind die abrechenbaren Einsätze):

Jahr

Notarzt

Notfallrettung

Krankentransport

2015

2.157

11.192

7.002

2016

2.020

11.435

6.253

2017

1.809

11.039

6.073

2018

1.682

11.263

6.309

2019

1.628

11.713

6.503

2020

1.563

10.820

5.935

2021

1.643

11.740

6.207

 

Derzeit werden im Rettungsdienstbereich des Landkreises Peine 13 Fahrzeuge von den gemäß § 5 NRettDG Beauftragten (Arbeiter-Samariter Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Firma Daetz) vorgehalten, davon 7 Fahrzeuge im 24-stündigen Einsatz.

 

 

Ziele / Wirkungen:

Mit Beschluss des vorliegenden Bedarfsplanes erfüllt der Landkreis Peine die Forderung gemäß § 4 Abs. 6 NRettDG, einen Bedarfsplan aufzustellen und diesen regelmäßig fortzuschreiben.

 

Ressourceneinsatz:

entfällt

 

Schlussfolgerung:
entfällt

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Ziele / Wirkungen


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in ):

0,00

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

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Anlagen

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