Beschlussvorlage - 2022/193
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreisfeuerwehr: Ernennung des stellvertretenden Abschnittsleiters West
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Ordnungswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz
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Vorberatung
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28.11.2022
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Landkreises Peine
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Entscheidung
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14.12.2022
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Sachverhalt
Inhaltsbeschreibung:
Gemäß § 21 Abs. 3 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) werden stellvertretende Abschnittsleiter*innen der Kreisfeuerwehrbereitschaften für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über Ihre Ernennung beschließt der Kreistag nach Anhörung der Regierungsbrandmeisterin oder des Regierungsbrandmeisters auf Vorschlag der Mehrheit der Gemeinde- und Ortsbrandmeister*innen des Landkreises im jeweiligen Brandschutzabschnitt.
Die Wahlperiode des bisherigen stellvertretenden Abschnittsleiters, Herrn Bernd Exner, endet mit Ablauf des 31.12.2022
Die Gemeindebrandmeister / Stadtbrandmeister sowie die Ortsbrandmeister*innen des Brandschutzabschnitts West im Landkreis Peine haben in ihrer Sitzung am 02.11.2022 einstimmig vorgeschlagen, Herrn Exner erneut zum stellvertretenden Abschnittsleiter West zu berufen.
Der Regierungsbrandmeister hat im Rahmen des notwendigen Anhörungsverfahrens keine Bedenken gegen die Ernennung erhoben.
Ziele / Wirkungen:
Mit Zustimmung zur Beschlussvorlage wird die Vorschlagswahl umgesetzt.
Ressourceneinsatz:
Die satzungsgemäß festgelegte Aufwandsentschädigung beträgt monatlich 190,00 €
Schlussfolgerung:
entfällt
