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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2022/201

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

KTA Christian Meyer nimmt sein Grundmandat zukünftig im Ausschuss für Bauen und Liegenschaften wahr.

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Sachverhalt

Inhaltsbeschreibung:

§ 71 Abs. 4 des NKomVG regelt, dass Abgeordnete, die keiner Fraktion oder Gruppe angehören, verlangen können, in einem Ausschuss ihrer Wahl beratendes Mitglied zu werden, wenn sie nicht bereits stimmberechtigtes Mitglied eines Ausschusses sind.

 

KTA Christian Meyer ist beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss. Mit Antrag vom 10.11.2022 möchte er sein Grundmandat zukünftig im Ausschuss für Bauen und Liegenschaften wahrnehmen.

 

 

Ziele / Wirkungen: Entfällt

 

Ressourceneinsatz: Entfällt

 

Schlussfolgerung:

Dem Wechsel des Grundmandats steht nichts entgegen.
 

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Ziele / Wirkungen


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

---

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

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