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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2023/144

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Jagdsteuersatzung für den Landkreis Peine wird im Hinblick auf die Höhe des Jagdsteuersatzes geändert. Dieser beträgt ab dem 01.01.2024 30 v.H. des Jagdwertes.

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Sachverhalt

Aufgrund §§ 10, 11, 58 Abs. 1 Nr. 5 und 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. GVBI. S. 576) in Verbindung mit §§ 1, 2 und 3 Abs. 1,2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes vom 20.04.2017 (Nds. GVBI. S. 121) in der jeweils gültigen Fassung kann der Landkreis Peine die Festsetzung einer Jagdsteuer durch Satzung regeln.

 

Die bestehende Jagdsteuersatzung datiert vom 01.04.2020 und wurde letztmalig durch Kreistagsbeschluss vom 18.12.2019 angepasst. Die Höhe des Jagdsteuersatzes ist seit dem Jahre 1984 unverändert.

 

Die allgemeine Haushalts- und Finanzsituation des Landkreises Peine macht nach inzwischen mehr als 35 Jahren eine erneute Anpassung der Jagdsteuer auf einen Satz in Höhe von 30 v.H. des Jagdwertes notwendig. Die generellen Kostensteigerungen erfordern auch in diesem Bereich eine Erhöhung.

 

Die Jagdsteuersatzung wird ausschließlich hinsichtlich des § 7 angepasst und soll mit Gültigkeit ab dem 01.01.2024 wie folgt lauten:

 

Die Steuer wird jährlich erhoben und beträgt 30 v. H. des Jagdwertes.

 

 

Ziele / Wirkungen:

Mit Beschluss der Jagdsteuersatzung wird eine erhöhte Jagdsteuer beschlossen. Ziel ist im Wesentlichen ein Beitrag zur Konsolidierung des Haushaltes des Landkreises Peine zu leisten.

 

Ressourceneinsatz:

 

Es sind keine finanziellen Ressourcen nötig.

 

Schlussfolgerung:


entfällt

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Ziele / Wirkungen


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

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Anlagen

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