Beschlussvorlage - 2024/009
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreisfeuerwehr: Ernennung des stellvertretenden Abschnittsleiters Ost im Landkreis Peine
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Ordnungswesen
- Beteiligt:
- Verwaltungsführung; Referat Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz
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Vorberatung
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04.03.2024
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Landkreises Peine
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Entscheidung
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06.03.2024
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Sachverhalt
Inhaltsbeschreibung:
Gemäß § 21 Abs. 3 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) werden stellvertretende Abschnittsleiterinnen und Abschnittsleiter der Kreisfeuerwehrbereitschaften für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über Ihre Ernennung beschließt der Kreistag nach Anhörung der Regierungsbrandmeisterin oder des Regierungsbrandmeisters auf Vorschlag der Mehrheit der Gemeindebrandmeisterinnen und Gemeindebrandmeister und der Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister des Landkreises im jeweiligen Brandschutzabschnitt.
Die laufende Wahlperiode des stellvertretenden Abschnittsleiters, Herrn Philipp Dahme, endet mit Ablauf des 30.06.2024
Die Gemeindebrandmeister / Stadtbrandmeister sowie die Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister des Brandschutzabschnitts Ost im Landkreises Peine haben in ihrer Sitzung am 07.11.2023 einstimmig vorgeschlagen, Herrn Dahme erneut zum stellvertretenden Abschnittsleiter Ost zu berufen.
Der Regierungsbrandmeister hat im Rahmen des notwendigen Anhörungsverfahrens keine Bedenken gegen die Ernennung erhoben.
Ziele / Wirkungen:
Mit Zustimmung zur Beschlussvorlage wird die Vorschlagswahl umgesetzt.
Ressourceneinsatz:
Die satzungsgemäß festgelegte Aufwandsentschädigung beträgt monatlich 190,00 €
Schlussfolgerung:
entfällt
