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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2024/012

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Entgelte werden ab dem 01.04.2024 gemäß der vorliegenden Entgeltvereinbarung erhoben.

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Sachverhalt

Inhaltsbeschreibung:

Gemäß § 15 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG)

vereinbart der Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern auf Basis der vereinbarten wirtschaftlichen Gesamtkosten und der voraussichtlichen Einsatzzahlen für seine Rettungsdienstleistungen privatrechtliche Entgelte. Die Summe der Entgelte muss die vereinbarten Gesamtkosten decken.

 

Für das Betriebsjahr 2023 wurden nach § 14 Abs. 1 NRettDG betriebswirtschaftliche Gesamtkosten in Höhe von 9.279.012,00 € mit den Kostenträgern vereinbart. Zur Ermittlung der zugrunde zu legenden Entgelte verringern sich diese Gesamtkosten um 1.613.026,00 auf 7.665.986,00 €. Hierbei handelt es sich um noch bestehende Überdeckungen aus dem Vorjahr. Die jeweiligen Entgelte werden grundsätzlich ganzjährig kalkuliert, treten allerdings mit politischer Beschlussfassung und vorheriger Zustimmung der Kostenträger in Kraft.

 

Die Budgets für die Jahre 2022 und 2023 konnten erst am 21.11.2023 in einem Paket mit den Kostenträgern abschließend verhandelt werden. Daher handelt es sich formal um die Entgeltvereinbarung 2022, die aber den Titel „Entgeltvereinbarung 2022 und 2023“ erhält.

 

Nach dem Abschluss der Einsatzabrechnung der Einsätze aus 2023, wird die Entgeltvereinbarung 2024 geschlossen. Die nachstehenden Entgelte werden ab dem 01.04.2024 erhoben.

 

 

Leistungsart

Einsatzzahlen

Entgelte

in €

Abweichung in €

IST 2022

Hochrechnung 2023

seit 01.10.2022

ab 01.04.2024

 

Krankentransport (KT)

5.799

5.340

167,70

188,00 €

+ 20,30 €

km-Pauschale KT

ab dem 51. Kilometer

 

 

2,00 €

 2,00 €

0,00 €

Notfallrettung (NfR)

13.005

12.836

407,85 €

433,00 €

+ 25,15 €

km-Pauschale NfR

ab dem 51. Kilometer

 

 

2,75 €

2,75 €

0,00

Notarzteinsatz

1.574

1.400

433,00

455,00 €

+ 12,00

Notarztpauschale

1.574

1.400

256,00

267,00 €

+ 11,00 €

Fehleinsätze (nachrichtl.)

3.572

 

 

Ziele / Wirkungen:

Mit Abschluss der Entgeltvereinbarung wird eine rechtsverbindliche Einigung zwischen den Kostenträgern im Rettungsdienst und dem Landkreis Peine über die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten im Rettungsdienst geschlossen.

 

 

Ressourceneinsatz:

Die finanziellen Ressourcen werden durch die Kostenträger im Rahmen der abrechnungsfähigen Einsätze bereitgestellt. Über- und Unterdeckungen werden über die nächste Entgeltvereinbarung verrechnet.

 

 

Schlussfolgerung:
entfällt

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Ziele / Wirkungen


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

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Anlagen

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