Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2024/050-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Dem Ankauf der Gesellschaftsanteile der Stadt Peine an der Klinikum Peine gGmbH und

    deren Abtretung an den Landkreis Peine wird unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass die

    Klinikum Peine gGmbH auch weiterhin im Krankenhausplan des Landes Niedersachsen

    verbleibt. Der Vertreter in der Gesellschafterversammlung wird angewiesen, einen

    zustimmenden Beschluss in der Gesellschafterversammlung zu fassen.

 

2. Dem Abschluss des vorgelegten Kauf- und Abtretungsvertrages wird zugestimmt.

 

3. Der Kreistag weist den Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung der

    Klinikum Peine gGmbH an, den vorgelegten aktualisierten Änderungen des

    Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Beschlüsse nicht vom Niedersächsischen Innenministeriums als Kommunalaufsichtsbehörde beanstandet werden.

 

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Sachverhalt

Inhaltsbeschreibung:

 

Zu Beschlussvorschlag Nr. 3

 

Durch das Ausscheiden der Stadt Peine, welche Änderungen in den Eigentumsverhältnissen mit sich bringt, muss auch der Gesellschaftsvertrag geändert werden. Er ist redaktionell dahingehend anzupassen, dass zukünftig nur noch ein Gesellschafter vorhanden ist. Damit einhergehend sind zudem folgende Aspekte zwingend anzupassen:

 

-          Verteilung der Geschäftsanteile

-          Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung

-          Zusammensetzung des Aufsichtsrates

-          Streichung des Präsidialausschusses

-          Streichung der Befugnisse des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Peine

 

Insgesamt wurden die Befugnisse der Gesellschafterversammlung an das Bedürfnis schlanker Entscheidungswege angepasst.

 

Zudem wurden Doppelnennungen im Vergleich zu den Geschäftsordnungen gestrichen. Diese sollen nun durch die jeweiligen Geschäftsordnungen für den Geschäftsführer und für den Aufsichtsrat geregelt werden.

 

Durch die geänderte Gesellschafterstruktur verringert sich die Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von elf auf neun Mitglieder. Dies sind die vom Landkreis entsendete Landrätin / der Landrat, die vom Landkreis entsendete Erste Kreisrätin / der Erste Kreisrat, zwei Mitglieder des Betriebsrates des Klinikums sowie fünf vom Landkreis zu entsendende Personen von denen vier dem Kreistag angehören müssen. Mindestens drei der vom Landkreis Peine zu entsendenden Personen müssen Frauen sein.

 

Die Beschränkung bei der Besetzung des Aufsichtsrates auf lediglich ein externes Mitglied wird von der Kreispolitik kritisch gesehen. Es bleibt daher bei der ursprünglichen Anzahl von elf Aufsichtsratsmitgliedern, damit die Entsendung zweier externer, fachlich versierter Mitglieder in den Aufsichtsrat erfolgen kann.

Um den angemessenen Einfluss der Kommune im Aufsichtsrat sicherzustellen, wird die Anzahl der Kreistagsmitglieder im Aufsichtsrat entsprechend erhöht (§ 137 Abs.1 Nr. 6 NKomVG).

 

Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages ist dieser Vorlage in der Anlage 3 beigefügt. Ergänzend dazu befindet sich in der Anlage 4 eine Übersicht über die vorgesehenen Änderungen.

 

Für Änderungen des Gesellschaftsvertrages ist nach § 9 Abs. 1 j des Gesellschaftsvertrages die Gesellschafterversammlung zuständig, in der der Landkreis durch den Landrat vertreten wird. Dieser ist anzuweisen, den Änderungen zuzustimmen.


 

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Ziele / Wirkungen


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

--- €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

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Anlagen

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