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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2024/165

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kreistag stimmt der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Peine (Abfallgebührensatzung), die der Verwaltungsrat der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine - Anstalt des öffentlichen Rechts - in seiner Sitzung am 25. November 2024 beschlossen hat, zu.

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Sachverhalt

Inhaltsbeschreibung:

 

Die Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine (A+B) haben die Behältergebühren, d.h. die Grund- und Leerungsgebühren für die Rest- und Bioabfallbehälter für das Jahr 2025 neu kalkuliert. Die Kalkulation der Behältergebühren ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Im Vergleich zur vorangehenden Kalkulationsperiode 2024 erhöhen sich die Behältergebühren moderat. Der Gebührenmehrbedarf ist nicht einem großen Kostenblock zuzuordnen. Festzustellen ist, dass Entgeltanpassungen der von A+B beauftragten Entsorgungsunternehmen für die von ihnen erbrachten Dienstleistungen vorgenommen worden sind. Im Fokus stehen hier vor allem die Kosten für die Verbrennung von Restabfall infolge der zum 1. Januar 2024 erfolgten Einbeziehung der Abfallverbrennung in den nationalen Emissionshandel. Nach Maßgabe des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) sind Anlagenbetreiber zum Erwerb von Emissionszertifikaten verpflichtet, deren Preis gesetzlich vorgegeben ist und jährlich ansteigt. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die von A+B zu entrichtenden Entsorgungsentgelte. Zusätzlich sind allgemeine Preissteigerungen bei den einzusetzenden Betriebsmitteln, den bezogenen sonstigen von Dritten zu erwarten. Hinzu kommen deutlich höhere Aufwendungen für das Personal.

 

Erläuterungen zum Aufbau Behältergebührenkalkulation sind dieser vorangestellt.

 

Der Erlass der 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Peine (Abfallgebührensatzung) vom 15. Dezember 2022 ist erforderlich, da sich die Gebührensätze für die Grund- und Leerungsgebühren für Rest- und Bioabfallbehälter ab dem 1. Januar 2025 verändern. § 2 Abs. 2 Abfallgebührensatzung wird entsprechend neugefasst.

 

Darüber hinaus wird in § 2 Abs. 7 Buchstabe a) Abfallgebührensatzung ein neuer Gebührentatbestand aufgenommen. Ab dem 1. Januar 2025 soll eine Gebühr für die vergebliche Anfahrt des Sammelfahrzeuges im Rahmen der Express-Sperrmüllabholung und Strauchwerkabholung erhoben werden. In der Vergangenheit ist es vermehrt vorgekommen, dass Einrichtungsnutzer eine Express- Sperrmüllabholung oder Strauchwerkabholung in Auftrag gegeben hatten, beim Eintreffen des Sammelfahrzeuges am Grundstück aber kein Sperrmüll zur Abholung bereitlag. Mit dem neuen Gebührentatbestand sollen die Kosten der vergeblichen Anfahrt des Sammelfahrzeuges – was bislang nicht möglich war – auf den Auftraggeber der Express-Sperrmüllabholung oder Strauchwerkabholung umgelegt werden können.

 

Ziele / Wirkungen:

Durch die Änderung wird die gesetzlich erforderliche Kostendeckung durch

Gebührenerhebung gewährleistet.

 

Ressourceneinsatz:

Finanzielle Belastungen entstehen dem Landkreis durch die Bestellung lediglich insoweit, als

dass für die Entsorgung der Abfälle in den kreiseigenen Liegenschaften die höheren

Gebühren zu entrichten sein werden.

 

Schlussfolgerung:

Gründe, die dem Beschlussvorschlag entgegenstehen, sind nicht ersichtlich.
 

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Ziele / Wirkungen


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

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Anlagen

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