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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Kosten für Rettungsdiensttransporte, die nicht mit den Kostenträgern abgerechnet werden können, werden ab dem 01.04.2025 gemäß der vorliegenden Gebührensatzung erhoben.

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Sachverhalt

Gemäß § 15 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) vereinbart

der Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern auf Basis der vereinbarten

wirtschaftlichen Gesamtkosten und der voraussichtlichen Einsatzzahlen für seine

Rettungsdienstleistungen privatrechtliche Entgelte. Da die mit den gesetzlichen Krankenkassen vereinbarte Entgeltvereinbarung fortlaufend an die Jahresabschlüsse angepasst wird, müssen auch die in der Rettungsdienstgebührensatzung aufgeführten Tarife angepasst werden um eine Gleichbehandlung von gesetzlich- und privatversicherten Patientinnen und Patienten sicherzustellen.

 

Ziele / Wirkungen:

Mit Beschluss der Gebührensatzung wird eine rechtsverbindliche Einigung zwischen den Patientinnen und Patienten im Rettungsdienst (deren Transportkosten nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden können) und dem Landkreis Peine über die Erhebung von privatrechtlichen Gebühren im Rettungsdienst geschlossen.

 

Ressourceneinsatz:

Die finanziellen Ressourcen werden in der Regel durch die Kostenträger im Rahmen der abrechnungsfähigen Einsätze bereitgestellt. Über- und Unterdeckungen werden über die nächste Entgeltvereinbarung verrechnet.

 

 

Schlussfolgerung:
entfällt

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Ziele / Wirkungen


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

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Anlagen

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