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ALLRIS - Vorlage

Informationsvorlage - 2014/091

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Landkreis Peine erstellt mittels des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes jährlich einen Kindergesundheitsbericht auf der Grundlage der im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen erhobenen Daten. Des Weiteren fließen die Daten der Untersuchungen der 4-Jährigen in den Kindertagesstätten sowie Ergebnisse der Jugendzahnpflege mit ein.

 

Rechtsgrundlage für die Berichterstattung ist § 8 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD).

 

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Anlagen

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