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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2014/168

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Kreistag benennt folgenden 18 Personen für die Vorschlagsliste:

 

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Sachverhalt

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und –richter beim Verwaltungsgericht Braunschweig endet am 31. März 2015. Die Landkreise müssen eine Vorschlagsliste für die neu zu wählenden ehrenamtlichen Richterinnen und Richter aufstellen. Aus dem Landkreis Peine werden dann 9 ehrenamtliche Richter berufen; doppelt so viele sind vom Landkreis vorzuschlagen. Die Vorschlagsliste des Landkreises Peine muss deshalb vorbehaltlich der endgültigen Bestimmungen der Zahl durch den Wahlausschuss 18 Personen enthalten. Weiterhin müssen Angaben über den Geburtsort und –tag sowie Beruf der oder des Vorgeschlagenen beigebracht werden. Die weiteren von den Vorgeschlagenen zu erfüllenden Voraussetzungen sind aus der Kopie der beigefügten Erklärung ersichtlich. Die Vorschlagslisten sind bis spätestens 1. Februar 2015 zu übersenden.

 

Die Vorschlagsliste im Jahr 2009 anlässlich der Neuwahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und –richter beim Verwaltungsgericht Braunschweig, enthielt die Namen folgender Personen:

 

Vorschläge der SPD-Fraktion:

Bode, Gerhard

Busse, Frank

Curdt, Erwin

Doll, Helmut

Fricke, Christian

Kamps, Gustav

Kreßmann, Gudrun

Lippe, Bernd

Schridde, Henning

Waldeck, Rosemarie

 

Vorschläge der CDU-Fraktion:

Von Schwartz, Jutta

Rumpf, Hannelore

Ahlers, Rolf

Klemke, Walter

Hustedt, Alfred

Bankes, Gerhard

 

Vorschläge der FDP-Fraktion:

Sperling, Olaf

 

Vorschläge der PB-Fraktion:

Belte, Karl-Heinrich

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte ihr Vorschlagsrecht an die SPD-Fraktion

abgetreten.

 

Bestellt worden sind davon Herr Belte, Herr Busse, Herr Doll, Herr Hustedt, Frau Kreßmann, Herr Lippe, Frau Rumpf, Frau von Schwartz, Frau Waldeck.

Der Kreistag wird gebeten, für den Zeitraum vom 1. April 2015 bis 31. März 2020 achtzehn Personen für die Vorschlagsliste zu benennen. Hierzu ist gemäß § 28 VerwGO die Zustimmung von mindestens 2/3 der gesetzlichen Mitgliederzahl des Kreistages erforderlich.

 

 

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