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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2015/075

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bedarfsplan 2015 für den Rettungsdienst wird in der vorliegenden Form beschlossen.

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Sachverhalt

Jeder Träger des Rettungsdienstes stellt für seinen Rettungsdienstbereich sicher, dass die erforderlichen Rettungswachen und Rettungsmittel vorhanden sind. Intensivtransportwagen sollen von mehreren kommunalen Trägern gemeinsam vorgehalten werden, wenn dies der Erfüllung des Sicherstellungsauftrages dient. Jeder kommunale Träger stellt darüber hinaus für seinen Rettungsdienstbereich sicher, dass eine Rettungsleitstelle und eine örtliche Einsatzleitung vorhanden sind. Ausstattung und Ausrüstung der Rettungsleitstelle, der Rettungswachen und der Rettungsmittel müssen dem Stand der Technik entsprechen. Rettungsmittel der gleichen Zweckbestimmung müssen innerhalb eines Rettungsdienstbereichs in Ausstattung und Ausrüstung einheitlich sein.

 

Der Landkreis Peine ist als Rettungsdienstträger gem. § 4 Abs. 6 des Nds. Rettungsdienstgesetzes (NRettDG) verpflichtet, einen Bedarfsplan, der den voraussichtlichen Bedarf an Einrichtungen des Rettungsdienstes darstellt, aufzustellen und fortzuschreiben. Mit den  Kostenträgern (Krankenkassen) ist das Benehmen herzustellen.

 

Die Entwicklung der Einsatzzahlen ist nachstehender Tabelle zu entnehmen (dargestellt sind die abrechenbaren Einsätze):

 

Jahr

Notarzt

Notfallrettung

Krankentransport

2011

2.194

8.982

6.206

2012

2.203

9.698

7.184

2013

2.181

10.361

7.365

2014

2.089

10.315

8.660

2015

(Prognose)

2.089

10.521

8.262

 

 

Derzeit werden im Rettungsdienstbereich des Landkreises Peine 14 Fahrzeuge von den gemäß § 5 NRettDG Beauftragten (Arbeiter-Samariter Bund, Deutsches Rotes Kreuz, Firma Daetz) vorgehalten, davon 7 Fahrzeuge im 24-stündigen Einsatz.

 

 

 

 

 

Anlage

Bedarfsplan – Fortschreibung 2015

 

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Anlagen

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