Beschlussvorlage - 2015/182
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Kostentarifs zur Verwaltungskostensatzung vom 02.07.2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für zentrale Verwaltung und Feuerschutz
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30.11.2015
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Erledigt
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Kreistag des Landkreises Peine
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20.01.2016
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Sachverhalt
Auf Wunsch des FD 25 ist der aufgeführte Kostentarif aufzunehmen. Die Änderung des Punktes 15.2 ist rein redaktioneller Art.
Erste Satzung zur Änderung des Kostentarifs nach § 2 der Satzung des Landkreises Peine über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis
(Verwaltungskostensatzung) vom 02. Juli 2014
Aufgrund der §§ 10 und 111 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und des § 4 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der jeweils zurzeit geltenden Fassung hat der Kreistag des Landkreises Peine in seiner Sitzung am 02. Juli 2014 folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Der Kostentarif nach § 2 der Satzung des Landkreises Peine über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) vom 02. Juli 2014 wird wie folgt geändert:
1. | Nach lfd. Nr. 14.2 wird eingefügt: |
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| 14Feststellungen, Besichtigungen, Gutachten, Bauleitungen, Aus-züge, technische Arbeiten |
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| 14.3 Als „Gegenstand“/Gebührentatbestand ist anzugeben: Schriftliche Zustimmungserteilung – auch mit Nebenbestimmungen – des Landkreises Peine als Wegebaulastträger zur Nutzung öffentlicher Wege für die Verlegung neuer Telekommunikationslinien bzw. die Ände- rung vorhandener Telekommunikationslinien gemäß §§ 68 Abs. 3 und 142 Abs. 8 Telekommunikationsgesetz – TKG - je schriftliche Zustimmungserteilung und je (betroffene) Kreisstraße |
200,00 € |
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2. | Punkt 15.2 ändert sich wie folgt: |
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| Zweitausfertigungen von Erklärungen zu 15.1 (z.B. bei Verlust)
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Artikel II
Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Peine, 13. November 2015
Landkreis Peine
L.S.
Landrat
