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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2016/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Leitbild des Jugendamtes wird gemäß des Antrages des Jugendringes als auch der Anregung der Verwaltung des Jugendamtes geändert.

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Sachverhalt

Der Jugendring für Stadt und Kreis Peine e.V. beantragt mit Schreiben vom 31.10.2015 die Änderung des Leitbildes.

 

Danach heißt es im Leitbild auf S. 2, 2. Absatz wie folgt:

 

Das Jugendamt

 

- orientiert sich auch in Fällen von Kindeswohlgefährdungen an einem humanistischen

   Menschenbild und bietet Eltern Unterstützung darin, sich in ihrem Verhalten gegenüber    

   dem Kind zu verändern.

- schützt in Fällen von Kindeswohlgefährdung zunächst parteilich das Kind, dabei werden     

   immer die am wenigsten einschneidenden Maßnahmen getroffen, um Kinder nicht   

   zusätzlich zu schädigen (traumatisieren).

 

Die Leitsätze 3 und 5 zum Kinderschutz sollen wie folgt zusammengefasst werden:

 

Das Jugendamt:

 

- schützt in Fällen von Kindeswohlgefährdungen zunächst parteilich das Kind. Dabei  

  werden immer die am wenigsten einschneidenden Maßnahmen getroffen, um Kinder

  nicht zusätzlich zu schädigen (traumatisieren). Eltern werden darin unterstützt, sich in

  ihrem Verhalten gegenüber dem Kind zu verändern.

 

Darüber hinaus regt die Verwaltung an, folgende Aktualisierung vorzunehmen:

 

Seite 3, 3. Absatz:

Die konkreten Handlungs- und Leistungsaufträge ergeben sich aus den maßgebenden gesetzlichen Grundlagen des Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder und    Jugendhilfe –, dem Betreuungsgesetz, dem Unterhaltssicherungsgesetz, dem Unterhaltsvorschussgesetz,  dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und dem Bundeserziehungsgeldgesetz.

 

Neufassung:

Die konkreten Handlungs- und Leistungsaufträge ergeben sich aus den maßgebenden gesetzlichen Grundlagen, insbesondere dem Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VII)I) – Kinder und Jugendhilfe – und dem Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) sowie dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), ferner dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), dem Betreuungsbehördengesetz (BtBG), dem Unterhaltsvorschussgesetz, dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

 

 

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Anlagen

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