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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2016/013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kreistag beschließt über die ab dem 01.05.2016 zu erhebenden Entgelte für Leistungen des Rettungsdienstes im Bereich des Landkreises Peine

 

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Sachverhalt

Nach § 15 Abs. 1 und 2 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) vereinbart der Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern auf Basis der vereinbarten wirtschaftlichen Gesamtkosten und der voraussichtlichen Einsatzzahlen für seine Rettungsdienstleistungen privatrechtliche Entgelte. Die Summe der Entgelte muss die vereinbarten Gesamtkosten decken.

 

Für das Betriebsjahr 2016 wurden nach § 14 Abs. 1 NRettDG betriebswirtschaftliche Gesamtkosten in Höhe von 6.262.952,00 € mit den Kostenträgern vereinbart. Zur Ermittlung der ab dem 01.05.2016 zugrunde zu legenden Entgelte  vermindern sich diese Gesamtkosten um 30.000 € als Resultat der Entgeltverhandlungen mit den Kostenträgern. Hierbei handelt es sich um das voraussichtlich positive Betriebsergebnis aus dem Jahr 2015. Das tatsächliche Betriebsergebnis wird im Budget 2017 berücksichtigt.

 

Demnach ergibt sich als Entgeltberechnungsgrundlage ein Betrag in Höhe von 6.232.952,00 €, aus dem sich unter Berücksichtigung der aktuellen Fahrzeugvorhaltungsstunden nach dem gültigen Rettungsdienstbedarfsplan und unter Berücksichtigung der Einsatzzahlen des Jahres 2015 die vereinbarten Entgelte errechnen lassen (Anlage 1).

 

 

Die Entgelte ab dem 01.05.2016 werden danach wie folgt angepasst:

 

Leistungsart

Einsatzzahlen

Entgelte

in €

Abweichung in €

IST

2015

Hochrechnung

2016

seit

01.07.2015

ab

01.05.2016

 

Krankentransport

7.002

6.072

136,00

136,00

+/- 0

Kilometerpauschale*

 

 

2,50

2,50

+/- 0

Notfallrettung

11.192

11.423

409,00

368,00

-41,00

Notarzteinsatz

2.157

2.157

479,00

432,00

-47,00

Fehleinsätze (nachrichtl.)

2.225

 

* die km-Pauschale wird ab dem 21. km erhoben

 

 

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Anlagen

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