Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2016/057

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Kreistag stimmt dem Beitritt der Stadt Diepholz zur gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT und der damit verbundenen Satzung zur 5. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR (HannIT)“ zu. Der Landrat wird ermächtigt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Beteiligung weiterer Träger und über die Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR (HannIT)“ abzuschließen.

 

  1. Der Kreistag bestätigt die per Wahl vom 20.04.2016 gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten im Verwaltungsrat der gemeinsamen kommunalen Anstalt AöR (HannIT).

 

Folgende Vertreterinnen und Vertreter werden bestätigt:

 

Mitglieder Ersatzmitglieder

Christian NachtigallRoland Krause

Jörg GilgenMartina Fachmann

Sascha NikolaizikAndre Tzschieter-Otte

Marco PuschmannJonas Jäger

Andre Steinecke Annika Moss

Melanie JungIlona Strehl

Leif Erichsen

Sven Gröger

Rafael Winkel

Reduzieren

Sachverhalt

 

Zu 1.:

 

Schon zu Beginn der interkommunalen Zusammenarbeit - die zum Ziel hatte, eine gemeinsame kommunale Anstalt ins Leben zu rufen, die ihre Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) unterstützt - war es gewünscht, den Kreis der Trägerkommunen auch über die Grenzen der Region Hannover hinaus zu erweitern. In § 1 Abs. 1 Satz 2 der Anstaltssatzung ist dieses Interesse festgeschrieben.

 

Als weitere Gebietskörperschaft hat die Stadt Diepholz Interesse an einer Beteiligung geäußert. Der Rat der Stadt Diepholz hat in seiner Sitzung vom 10.12.2015 einen entsprechenden Beitrittsbeschluss gefasst.

 

In diesem Zusammenhang wird die Anstaltssatzung entsprechend geändert. So wird das Stammkapital (§ 1 (5)) durch den Beitritt des neuen Trägers entsprechend angepasst.

 

Die Satzung in bereits abgeänderter Form finden Sie in Anlage 3.

 

 

Anlage(n):

-Öffentlich-rechtlicher Vertrag

-Satzung zur 5. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“ (HannIT)

-Satzung in abgeänderter Form

 

 

 

Zu 2.:

 

Nach den Vorschriften des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) und der Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ) fand bei HannIT am 20.04.2016 die Wahl der Beschäftigtenvertretung statt. Die Niederschrift des Wahlvorstands über das Wahlergebnis ist als Anlage beigefügt.

 

Entsprechend des § 110 Abs. 4 Nr. 2 NPersVG sind die gewählten Personen von den zuständigen obersten Vertretungsorganen, also den Hauptorganen der Träger der HannIT, zu bestätigen. Gem. § 3 NKomZG in Verbindung mit § 145 NKomVG können nur bei HannIT Beschäftigte Mitglied des HannIT Verwaltungsrates sein.

 

 

Anlage(n):

- Niederschrift des Wahlvorstands

 

 

Loading...