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ALLRIS - Vorlage

Informationsvorlage - 2016/153

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

Der Gesellschaftsvertrag der Wirtschafts- und Tourismusfördergesellschaft Landkreis Peine mbH bestimmt in § 11 Abs. 3, dass der Gesellschafter Landkreis Peine die Landrätin bzw. den Landrat als einzige Vertreterin/als einzigen Vertreter entsendet.

 

Bisheriger Vertreter war:LR Einhaus

 

 

 

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