Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Informationsvorlage - 2017/082

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Grundlage der Jugendhilfe ist es, die Rechte und Chancen von Kindern und Jugendlichen auf eine positive physische und psychische Entwicklung zu sichern und die Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern.

 

Daraus leitet sich die Aufgabenstellung des Kinder- und Jugendschutzes ab.

Kinder- und Jugendschutz wird besonders da wichtig, wo Gefährdungen durch gesellschaftliche Prozesse erzeugt werden, die junge Menschen selbst nicht beeinflussen können, sie jedoch selbst betroffen sein können (z.B. rasante Entwicklung von digitalen Medien, Suchtproblematiken, gewaltfördernde Prozesse).

 

Entsprechend der gesetzlichen Grundlagen wird zwischen verschiedenen Ebenen des Kinder- und Jugendschutzes unterschieden:

 

  • Gesetzlicher und kontrollierender Kinder- und Jugendschutz

Rechtliche Grundlage:     Jugendschutzgesetz (JuSchG)

                                         Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

                                         Kinderarbeitsschutzverordnung (KArbSchV)

                                         Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV)

 

  • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Rechtliche Grundlage:     § 14, SGB VIII

 

  • Struktureller Kinder- und Jugendschutz

Rechtliche Grundlage:     § 1, SGB VIII

 

Frau Heike Kubow stellt theoretische Grundlagen und die entsprechende praktische Ausgestaltung des Kinder- und Jugendschutzes im Landkreis Peine vor.

 

Loading...