Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Informationsvorlage - 2025/125

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

- €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

 

 

 

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in der stationären Jugendhilfe, beispielsweise in Wohngruppen oder bei Pflegefamilien, verbracht haben und sich an der Schwelle zum Erwachsenwerden befinden, werden als Careleaver bezeichnet. Der Übergang in ein eigenständiges Leben stellt für sie, da sie über keine oder eine unzureichende familiäre Unterstützung verfügen, eine besondere Herausforderung dar. Diese Zielgruppe hat durch die Änderung des § 41a SGB VIII für die öffentliche Jugendhilfe eine höhere Relevanz bekommen. Die Jugendhilfe hat die Aufgabe, durch geeignete Unterstützungsangebote die Startchancen in ein eigenständiges Leben zu erhöhen. Ebenso ergibt sich aus der gesetzlichen Neufassung die Möglichkeit, Leistungen der Jugendhilfe auch zu einem späteren Zeitpunkt erneut in Anspruch zu nehmen oder erstmals zu erhalten. Um dieser besonderen Zielgruppe gerecht zu werden, hat der Landkreis Peine im Rahmen einer fachdienstübergreifenden Arbeitsgruppe unter Hinzuziehung externer Begleitung spezifische Leitsätze entwickelt.

Der Landkreis Peine verfolgt einen langfristigen und rechtskreisübergreifenden Ansatz, um dieser Zielgruppe reibungslose Übergänge zu ermöglichen und Careleaver beim Aufbau einer selbstständigen Lebensführung sowie beim (Wieder-)Zugang zu Unterstützungsangeboten gezielt zu begleiten.

Reduzieren

Ziele / Wirkungen

Mit den Leitsätzen für die Arbeit mit Careleavern im Landkreis Peine wird ein professionsethisch und rechtlich fundiertes Selbstverständnis der Kinder- und Jugendhilfe formuliert. Sie erfüllen die Grundprinzipien des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und orientieren sich an den erweiterten Anforderungen, die sich aus dem Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) ergeben.

In Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe werden professionelle Beratungsangebote bereitgestellt, um die jungen Menschen zu befähigen, eine eigenständige Lebensform zu finden. Die Schnittstellen zwischen den Rechtskreisen und die Anbindung an die unterschiedlichen Beratungs- und Unterstützungsangebote müssen unter den nachfolgenden wesentlichen Aspekten erfolgen:

  •           Individuelle Lebensentwürfe: Die Jugendhilfe begleitet die jungen Menschen bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer persönlichen Lebensziele und reflektiert mit ihnen mögliche Konsequenzen.
  •           Kooperation und Vernetzung: Um eine bestmögliche Begleitung zu gewährleisten, wird mit verschiedenen Unterstützungssystemen kooperiert.
  •           Präventive Angebote: Es werden präventive Angebote geschaffen, die an der Lebenswelt und der Lebensrealität der jungen Menschen ausgerichtet sind.
  •           Förderung der Entwicklung: Die Angebote zielen darauf ab, die jungen Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und Benachteiligungen abzubauen.
  •          Vertrauensvolle Zusammenarbeit: Eine verlässliche und klar strukturierte Angebotsgestaltung ermöglicht eine vertrauensvolle, empathische und wertschätzende Zusammenarbeit.

 Aktuell arbeitet die Arbeitsgruppe daran, bestehende Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene besser zu vernetzen und eine verbindliche, transparente Struktur für die Übergangsgestaltung zu entwickeln. Dabei stehen Wohnen, die finanzielle Absicherung, die berufliche Entwicklung/Bildung und die gesellschaftliche Teilhabe im Mittelpunkt.

Da junge Erwachsene mit sehr unterschiedlichen Lebenslagen in die Beratungsangebote kommen - und ab dem 18. Lebensjahr die Jugendhilfe nur noch auf freiwilliger Basis greift - ist eine enge und klare Abstimmung aller Akteure unerlässlich.

Idealerweise werden bereits vor dem 17. Lebensjahr individuelle Ziele und Maßnahmen zur Verselbstständigung festgelegt, wenn die Jugendlichen noch im Jugendhilfesystem angebunden sind. Schwieriger gestaltet sich die Unterstützung jedoch, wenn der Zugang zur Jugendhilfe erst später oder erneut erfolgt. In solchen Fällen fehlen häufig tragfähige Beziehungen, und die Motivation zur Mitwirkung kann gering sein.

Da die Jugendhilfe auf Kooperation angewiesen ist und keine Sanktionsmöglichkeiten hat, kann sie junge Erwachsene nicht „verpflichten“. Diese können sich - bewusst oder unbewusst - dem Hilfesystem entziehen.

Gerade deshalb braucht es verbindliche und abgestimmte Strukturen, sowie eine gemeinsame Verantwortung aller relevanten Stellen, um Careleavern verlässliche Übergänge und die Chance auf eine gelingende Erwerbsbiografie zu ermöglichen.

Reduzieren

Ressourceneinsatz

entfällt

Reduzieren

Schlussfolgerung

Die Umsetzung der im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verankerten Rechte und Anforderungen stellt die Kinder- und Jugendhilfe vor komplexe fachliche, strukturelle und organisatorische Aufgaben. Besonders im Übergang junger Menschen aus stationären Hilfen in ein eigenständiges Leben - dem sogenannten „Leaving-Care“ - wird deutlich, wie wichtig eine bedarfsorientierte (nicht zu viel und nicht zu wenig) und verbindliche und dennoch fehlerfreundliche Unterstützung ist. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, braucht es nicht nur fachliches Engagement, sondern auch tragfähige lokale Konzepte, die die gesetzlichen Anforderungen in praxistaugliche Leitlinien übersetzen.

Die im Landkreis Peine entwickelten Leitsätze zur Arbeit mit Careleavern sind ein Ausdruck dieses Anspruchs. Sie bieten einen verbindlichen Orientierungsrahmen für Fachkräfte, Institutionen und Träger, um jungen Menschen auch über das Ende einer Jugendhilfemaßnahme hinaus verlässliche Perspektiven, Beziehungen und Teilhabechancen zu eröffnen. Damit leisten sie einen konkreten Beitrag zur Verwirklichung des gesetzlichen Auftrags und zur Gestaltung einer solidarischen, inklusiven Jugendhilfe. 

Reduzieren

Anlagen

Loading...