Beschlussvorlage - 2025/140
Grunddaten
- Betreff:
-
Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kultur per Losverfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Schule, Kultur, Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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04.09.2025
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Landkreises Peine
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Entscheidung
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01.10.2025
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Sachverhalt
Der Landkreis Peine stellt jährlich 10.000 Euro für die Gewährung von Zuwendungen für kulturelle Projekte zur Verfügung. Diese werden bislang auf Grundlage der Richtlinie des Landkreises Peine über die Gewährung von Zuschüssen vom 18.12.2019 vergeben (siehe Anlage 1).
Der Landkreis Peine verfolgt mit der Kulturförderung folgende Ziele:
- Förderung der kulturellen Vielfalt im Rahmen eines breiten Kulturbegriffs
- Förderung der kulturellen Bildung
- Verbesserung der kulturellen Teilhabe aller Menschen
Mit der derzeit gültigen Förderrichtlinie werden diese Ziele nicht optimal erreicht, sodass ein neues Verfahren als notwendig erachtet wurde.
In den letzten Jahren überstiegen die beantragten Summen die zur Verfügung stehenden Mittel, was eine zunehmende Auseinandersetzung mit den Förderkriterien erforderlich machte. Die Erfahrungswerte zeigen, dass die bestehenden Förderkriterien teilweise nicht praxisgerecht sind. Zudem stellt das derzeitige Antrags- und Nachweisverfahren eine hohe bürokratische Hürde dar. Dies steht im Widerspruch zum Ziel, einen möglichst breiten Kreis an Antragstellenden zu erreichen und kulturelle Vielfalt niedrigschwellig zu fördern.
Verschiedene Verfahren wurden dahingehend im Vorfeld betrachtet und als nicht zielführend angesehen. Bspw. würde das Windhund-Verfahren erfahrene Antragsstellende bevorteilen und nicht zu einer Chancengerechtigkeit beitragen. Ein Jury-Entscheid würde mit einem organisatorischen und zeitlichen Aufwand einhergehen, der in keinem angemessenen Verhältnis zu der Höhe der bereitgestellten Mittel stünde.
Einzig das Losverfahren bietet eine faire und chancengleiche Auswahl unter den heterogenen Projekten. Formale Fördervoraussetzungen bleiben bestehen und entscheiden darüber, welcher Antrag am Losverfahren teilnimmt.
Der Entwurf einer neuen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kultur per Losverfahren wurde den Mitgliedern des Kulturbeirats am 25.8. vorgestellt. Nach einer intensiven Beratung empfahl der Beirat die Einführung des Losverfahrens mit breiter Mehrheit. Der Beirat regte an, das Verfahren nach 3 Jahren zu evaluieren und regelmäßig über die Inanspruchnahme und Wirkung zu berichten.
Das Losverfahren gewährleistet nicht nur eine gerechte und transparente Mittelvergabe, sondern trägt auch zu einer spürbaren Entbürokratisierung sowohl für Antragstellende als auch für die Verwaltung bei.
Mit Beschluss der neuen Richtlinie (Anlage 2) würde die bisherige Richtlinie zum 01.01.2026 außer Kraft treten.
Ziele / Wirkungen
•Chancengleichheit: Jedes förderfähige Projekt erhält die Chance eine Zuwendung zu erhalten, um die Zielerreichung zu erhöhen.
•Transparenz und Nachvollziehbarkeit: Das Losverfahren ist für Antragstellende klar verständlich und transparent und kann ohne komplexe Bewertungsverfahren durchgeführt werden.
•Niedrigschwelligkeit und Entbürokratisierung: Durch vereinfachte Antrags- und Auswahlprozesse werden Hemmschwellen gesenkt, bürokratische Anforderungen reduziert und der Zugang erleichtert. Dies kommt v.a. Kulturschaffenden im Ehrenamt zu Gute.
Schlussfolgerung
Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die geltende Förderrichtlinie nicht ausreichend geeignet ist, um die gesteckten Ziele der kulturellen Vielfalt, Niedrigschwelligkeit und Transparenz zu erreichen. Angesichts des begrenzten Fördervolumens ist ein Verfahren erforderlich, das Chancengleichheit gewährleistet, die Antragstellung erleichtert und die Verwaltung entlastet.
Das Losverfahren erfüllt diese Anforderungen in besonderer Weise.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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568,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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247,8 kB
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