Beschlussvorlage - 2025/111
Grunddaten
- Betreff:
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Verwendungsnachweis der Gruppe DieBasis/Reimers über Haushaltsmittel-Zuschüsse für die Haushaltsjahre 2023/2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Referat Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit
- Beteiligt:
- Erste Kreisrätin/Erster Kreisrat; Landrat
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Kreistag des Landkreises Peine
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Entscheidung
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01.10.2025
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Sachverhalt
Auf der Grundlage von § 57 Abs. 3 und 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) regelt § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Ausschüsse des Kreistages und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Peine in der Fassung vom 15.12.2021 die Zuwendungen für Fraktionen und Gruppen im Kreistag.
Danach werden den Fraktionen oder Gruppen im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung sowie für die Aufwendungen aus einer öffentlichen Darstellung ihrer Auffassungen in Angelegenheiten des Landkreises gewährt. Fraktionen, die sich zu einer Gruppe zusammengeschlossen haben, werden die in Satz 1 genannten Zuwendungen gewährt, wenn sie nicht die Geschäftsführung und die öffentliche Darstellung ihrer Auffassungen auf die Gruppe übertragen haben.
Über die Verwendung der Zuwendungen im jeweiligen Haushaltsjahr ist ein Nachweis nach vorgegebenem Muster zu führen, der jeweils bis zum 31.03. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres der Landrätin bzw. dem Landrat in doppelter Ausfertigung zuzuleiten ist.
Die für die Monate Oktober, November und Dezember 2023 sowie das Haushaltsjahr 2024 von der Gruppe DieBasis/Reimers vorgelegten Verwendungsnachweise wurden geprüft. Das Ergebnis wurde mit Schreiben vom 09.04.2025 mitgeteilt. Dem Haushaltsmittelzuschuss in Höhe von 7.142,45 € stehen berücksichtigungsfähige Kosten von 1.212,71 € gegenüber, sodass sich ein Überschuss in Höhe von 5.935,26 € ergeben hat, der an den Landkreis Peine zurückzuerstatten ist. Die Gruppe DieBasis/Reimers hat mit Beleg vom 23.04.2025 eine Summe von 5.835,26 € an den Landkreis Peine zurückerstattet. Die Differenz von 100 € ergibt sich daraus, dass die Gruppe DieBasis/Reimers die Rückforderung der Kreisverwaltung für die Kosten der Zeitschrift Epoch Times nicht anerkennt.
Die Epoch Times Deutschland ist ein unabhängiges Medienunternehmen mit Sitz in Berlin. Gegründet wurde sie von Exil-Chinesen in Atlanta (USA) im Jahr 2000, um unzensiert über die Menschenrechtsverletzungen im kommunistischen China zu berichten. Einige der Gründer sind Anhänger der spirituellen Bewegung Falun Gong. Die Epoch Times wird für ihre zum Teil tendenziöse Berichterstattung und die Verbreitung von Verschwörungstheorien kritisiert.
Die Prüfung der Kreisverwaltung zur Anerkennung der Kosten für die Epoch Times hat zwei Probleme aufgezeigt. Zum einen wird die Epoch Times nach eingehender Bewertung durch das Referat Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit sowie den Fachdienst Recht nicht als angemessen für die Arbeit im Kreistag angesehen und widerspricht somit der Richtlinie für Fraktionszuwendungen.
Zum anderen wurden in der Vergangenheit von allen Fraktionen, Gruppen und Einzelmandataren des Kreistages des Landkreises Peine über die Fraktionszuwendungen stets nur lokale Tageszeitungen sowie für die Arbeit im Kreistag benötigte Fachliteratur abgerechnet und bei der Prüfung anerkannt. Weder deutschlandweit erscheinende Tageszeitungen noch entsprechende Wochen- oder Monatsblätter sowie Magazine sind geltend gemacht oder anerkannt worden. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Fraktionen, Gruppen und Einzelmandatare des Peiner Kreistags ist eine Anerkennung der Epoch Times somit zu versagen.
Da keine einvernehmliche Lösung mit der Gruppe DieBasis/Reimers gefunden werden konnte, hat der Kreistag über die Rückforderung zu entscheiden.
