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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/136

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Beratungsfolge

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Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

Zu a) und b) ja,

zu c) nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

 

 

 

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 

 

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Beschlussvorschlag

a) Der Jahresabschluss 2024 wird beschlossen.

b) Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses des Jahres 2024 in Höhe von
 154.467,99 Euro wird mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von
 18.143.949,31 Euro verrechnet. Der verbleibende Gesamtfehlbetrag in Höhe von
 17.989.481,32 Euro ist gem. §182 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 NKomVG zum
 31.12.2025 auf der Passivseite der Bilanz gesondert auszuweisen.

c) Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2024 Entlastung erteilt.

 

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Sachverhalt

zu a)

Der beigefügte Jahresabschluss 2024 weist in der Ergebnisrechnung ein negatives Ergebnis in Höhe von rund 18,0 Mio. Euro aus. Damit liegt gegenüber der Planung eine Verbesserung in Höhe von etwa 5,3 Mio. Euro vor.

In der Finanzrechnung beträgt der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit rund -19,2 Mio. Euro und verschlechtert sich damit um rund 1,6 Mio. Euro gegenüber der Planung.

Die Tilgungsleistungen in Höhe von rund 9,6 Mio. Euro konnten damit nicht erbracht werden.

 

Die Liquiditätskredite haben sich zum Stichtag 31.12.2024 gegenüber dem Vorjahr um 19 Mio. Euro auf 23 Mio. Euro erhöht.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat im beigefügten Prüfbericht vom 07.08.2025 (Anlage 2) im Verhältnis zu den Gesamtbuchungen nur geringfügige Anmerkungen getroffen. Auf diese Feststellungen wird in der Stellungnahme vom 11.08.2025 eingegangen (Anlage 3).

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat zudem mit Bericht vom 27.01.2025 über die vorgenommene Belegprüfung für das Jahr 2024 berichtet. Auch hier sind lediglich wenige geringfügige Feststellungen getroffen worden. Der Bericht sowie die hiesige Stellungnahme vom 01.07.2025 sind als Anlagen 4 und 5 beigefügt.

 

 

zu b)

Gemäß Rundschreiben der Niedersächsischen Ministerin für Inneres und Sport vom 17.10.2024 stellen sämtliche Fehlbeträge der Haushaltsjahre 2022 bis 2025 wegen §182 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 NKomVG Fehlbeträge als Folge des Krieges in der Ukraine dar und sind in der Bilanz gesondert auszuweisen. Sie sollen nach §182 Abs. 4 Satz 2 NKomVG in einem Zeitraum von bis zu 30 Jahren gedeckt werden.

 

Der Gesamtfehlbetrag aus ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis 2024 in Höhe von 17.989.481,32 Euro wird hier entsprechend verbucht.

 

Insofern entfällt eine Deckung des Fehlbetrages durch die Überschussrücklage gem. §24 Abs. 3 KomHKVO.

 

Damit bleibt die Überschussrücklage in Höhe von 12 Mio. Euro stehen und teilt sich in eine Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses von 10,5 Mio. Euro und des außerordentlichen Ergebnisses von 1,5 Mio. Euro.

 

 

zu c)

Sowohl im Rahmen der Belegprüfung 2024 als auch im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 sind keine wesentlichen Fehler festgestellt worden. Das Jahresergebnis weist zwar einen Fehlbetrag aus, schließt aber gegenüber der Planung positiv ab.

 

Gründe, die gegen eine Entlastung des Landrates sprechen könnten, sind daher nicht ersichtlich.

 

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Ziele / Wirkungen

Alle Organisationseinheiten des Landkreises sind über die Feststellungen in den Prüfberich­ten informiert worden, so dass zukünftige Fehler minimiert werden können und die Qualität der Aufgabenwahrnehmung weiter gesteigert wird.

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Ressourceneinsatz

Ein zusätzlicher Einsatz von Ressourcen ist hierfür nicht erforderlich.  

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Schlussfolgerung

Die Entlastung des Landrates kann erfolgen.  

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Anlagen

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