Beschlussvorlage - 2025/156
Grunddaten
- Betreff:
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Doppischer Produkthaushalt 2026 für den Fachdienst Jugendamt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Jugendamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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28.10.2025
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Sachverhalt
Doppischer Produkthaushalt
Die Produktbeschreibungen enthalten neben allgemeinen Daten wie Produktbezeichnung, Verantwortlichkeit und Auftragsgrundlage auch Informationen zu Personaleinsatz, Zielkennzahlen und Leistungsumfang. Um die Leistungen des Produktes in dem beschriebenen Umfang wahrnehmen zu können, werden die unter der Rubrik „Planzahlen“ aufgeführten Finanzmittel benötigt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes sowie die Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes komprimiert dargestellt. Die Finanzdaten enthalten das Rechnungsergebnis des Vor-Vorjahres 2024.
Neben dem Rechnungsergebnis 2024, den Planansätzen 2025 und den Daten des Planjahres 2026 sind auch die bisher absehbaren Werte der mittelfristigen Finanzplanung für das Finanzplanungsjahr 2027 ausgewiesen. Die Finanzplanjahre 2028 und 2029 sind produktbezogen nicht dargestellt, da innerhalb dieses Zeitraumes grundsätzlich von Veränderungen ausgegangen werden muss, die derzeit noch nicht absehbar sind. Aus den Erläuterungen sind weitere Informationen zu den Produktbeschreibungen bzw. zu Veränderungen ersichtlich.
Die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2028 bis 2029 ist in den Darstellungen der Teilhaushalte abgebildet. Hier werden die Daten mehrerer Produktbudgets zusammengefasst, so dass eine Verlässlichkeit deutlich höher ist, als bei Betrachtung einzelner Produkte.
Der Teilhaushalt 03 für das Dezernat 3 befindet sich auf den Seiten 305 und 306.
Fachdienst Jugendamt (FD 34)
Im Bereich des Fachdienstes Jugendamt steigt das Budget im Vergleich zum Ansatz 2025 erneut deutlich um ca. 6,6 Mio. € auf insgesamt rd. 67,3 Mio. € an.
Diese Steigerung resultiert im Wesentlichen aus den Produkten 3633 „Hilfe zur Erziehung“ mit ca.1,1 Mio. €, 3634 „Eingliederungshilfe, Hilfe für junge Volljährige, Inobhutnahme“ mit gut 3,7 Mio. € sowie 3651 „Tageseinrichtungen für Kinder“ mit rd. 1,9 Mio. €.
Die steigenden Entgelte für Pflichtleistungen spiegeln sich darin wider. Allein bei den Kosten für Heimerziehung bzw. betreutes Wohnen wird der Ansatz gegenüber dem Vorjahr um über 2,0 Mio. € erhöht. Zudem machen sich die Erhöhungen der Leistungen für die vollstationäre Eingliederungshilfe mit rd. 0,54 Mio. € und für Schulbegleitungen mit ca. 0,51 Mio. € bemerkbar.
Aufgrund verminderter Kapazitäten in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist insgesamt mit geringeren Erstattungen zu rechnen. Durch die Nachbesetzung vakanter Stellen wird sich aber eine steigende Tendenz abzeichnen.
Im Bereich der übrigen Hilfen (3636) wurde aufgrund der Zusage zur Teilnahme am Förderprogramm „Präventionsketten Niedersachsen“ befristet ein zusätzlicher Stellenanteil von 0,26 VZÄ in den Stellenplan aufgenommen. Dieser wird zur Hälfte aus dem Programm gegenfinanziert.
Die Betriebskostenzuschüsse an die Gemeinden aufgrund der Schaffung von zusätzlichen KiTa-Plätzen erhöhen sich um rd. 1,6 Mio. € gegenüber dem Vorjahresansatz.
Weitere Zuschüsse an Träger der freien Jugendhilfe sind in der Anlage aufgeführt. Die Ansätze wurden aufgrund der Haushaltssicherung auf dem Vorjahresniveau belassen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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123,3 kB
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