Beschlussvorlage - 2025/160
Grunddaten
- Betreff:
-
Niedersächsischer Weg: Vertrag zur Anlage von Rebhuhnschutzflächen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Umwelt
- Beteiligt:
- Erste Kreisrätin/Erster Kreisrat; Verwaltungsführung; Referat Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit; Dezernat 2
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz
|
Vorberatung
|
|
|
|
04.11.2025
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Kreisausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Landkreises Peine
|
Entscheidung
|
|
|
|
10.12.2025
|
Sachverhalt
Der Landkreis Peine bietet seit 2023 im Rahmen des Niedersächsischen Wegs und der damit zusammenhängenden Pilotregion Peine-Wolfenbüttel zur Beratung der Landwirtschaft für einen verbesserten Biotop- und Artenschutz (Punkt 8) ein Vertragsnaturschutzangebot entsprechend des erarbeiteten Ziel- und Maßnahmenkonzepts an (Weiteres s. Vorlage 2023/136 der Sitzung vom 21.11.2023 sowie Anlage 2 des Sitzungsprotokolls vom 11.03.2025). Dieses Angebot erfreut sich seitdem einer stets steigenden Nachfrage (s. Anlage 2 des Sitzungsprotokolls vom 09.09.25). Insbesondere die Artenschutzmaßnahmen zum Schutz des Rebhuhns sowie zum Schutz des Feldhamsters werden rege nachgefragt. So konnten bis zum jetzigen Zeitpunkt im gesamten Kreisgebiet bereits rund 165 ha Rebhuhnschutzfläche sowie rund 110 ha Feldhamsterschutzfläche unter Vertrag genommen werden.
Das eingeführte Rebhuhnschutzprogramm basiert auf den Erfahrungen und der Expertise des Rebhuhnschutzprojekts Göttingen, welches in Zusammenarbeit der Biologischen Schutzgemeinschaft Göttingen e.V. sowie der Abteilung Naturschutzbiologie der Universität Göttingen seit 2004 durchgeführt wird. Hierbei geht es in der Regel um die Anlage von Blühflächen mit einer speziell auf die Bedürfnisse des Rebhuhns angepassten Saatgutmischung. Diese Blühflächen werden jährlich im Frühjahr zur Hälfte pfluglos umgebrochen und neu eingesät. Hiermit steht dem Rebhuhn im Frühjahr die überjährige Hälfte als Deckung zur Brut zur Verfügung, während die neu eingesäte, noch schütterere Hälfte im Sommer zum Führen der Küken bei der Nahrungssuche genutzt wird. In der Vertragsvariante mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren wird zur Einsaat die sogenannte „Göttinger Mischung“ verwendet, welche überwiegend aus Kulturarten wie Lein, Sonnenblume oder Buchweizen besteht. Bei einer Vertragsvariante mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren (bisher im Landkreis noch nicht umgesetzt) wird eine abgestimmte „Wildarten-Mischung“ aus Regiosaatgut ausgebracht. Bei dieser Variante ist neben der längeren Laufzeit aufgrund der Verwendung von Regiosaatgut ein erheblicher positiver Effekt für den Insektenschutz zu erwarten. Die positiven Effekte von Blühflächen auf die Habitatnutzung sowie den Bruterfolg von Rebhühnern sowie auf weitere Arten wie Feldhase, Insekten- und Singvogelarten in Agrarlandschaften wurden im Rebhuhnschutzprojekt Göttingen deutlich herausgestellt (s. bspw. https://www.rebhuhnschutzprojekt.de/ergebnisse.html). Darüber hinaus stellen strukturreiche Blühflächen einen wertvollen Beitrag zum Biotopverbund im Landkreis dar.
Im Rahmen der Biodiversitätsberatung wurde der Unteren Naturschutzbehörde ein Angebot unterbreitet, ab Herbst 2026 auf insgesamt knapp 116 ha Rebhuhnschutzflächen anzulegen. Hervorzuheben ist, dass die Bereitschaft besteht, die Flächen über einen größeren Zeitraum dem Rebhuhnschutz zur Verfügung zu stellen. Es kann ein Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren und der Verwendung von Regiosaatgut abgeschlossen werden. Die Flächen befinden sich im Raum Alvesse sowie Wendesse und Stederdorf (s. Anlage 2).
Der Vertragsnaturschutz im Rahmen des Niedersächsischen Wegs und das Ziel- und Maßnahmenkonzepts der Pilotregion Peine-Wolfenbüttel werden aus Ersatzgeld finanziert. Bei der für das Rebhuhnprogramm festgelegten Entschädigung von 1.200 € pro ha und Jahr und einer Laufzeit von zunächst 5 Jahren ergibt sich hieraus eine Entschädigungssumme von 139.200 € pro Jahr bzw. eine Gesamtentschädigungssumme von 696.000 € in fünf Jahren. Die Kosten für das Saatgut werden gemäß den Erfahrungen aus anderen Projekten auf rund 90 € pro kg Regiosaatgut geschätzt. Bei einer Saatstärke von 2 g pro m² ergibt sich für die Gesamtfläche von 116 ha ein Bedarf von rund 2.320 kg Saatgut. Dies entspricht einer Kostenschätzung von rund 208.800 € (ohne evtl. Mengenrabatte). Aus diesen beiden Posten resultiert der angesetzte Gesamtbetrag von 904.800 € für die Anlage von 116 ha Rebhuhnschutzflächen über fünf Jahre im Rahmen des Vertragsnaturschutzes.
Ziele / Wirkungen
Mit der Etablierung von rund 116 ha Blühfläche durch Regiosaatgut können wichtige Strukturen zur Stützung des Rebhuhnbestands im Nordkreis des Landkreises Peine geschaffen werden. Darüber hinaus können die Blühflächen einen wichtigen Beitrag für den Biotopverbund, den Insekten- und Artenschutz sowie den Erhalt weiterer Arten der Agrarlandschaften leisten.
Schlussfolgerung
Es wird empfohlen, den Abschluss des Vertrags zum Rebhuhnschutz zu beschließen, da dieser aufgrund der Flächengröße sehr große Potenziale zur Stützung des Rebhuhnbestandes im Landkreis eröffnet sowie zur Förderung des Biotopverbunds, des Insektenschutzes sowie des Schutzes weiterer Arten der Agrarlandschaft beiträgt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
427,5 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
9 MB
|
