Beschlussvorlage - 2025/167
Grunddaten
- Betreff:
-
Feuerwehr-Technische-Zentrale (FTZ): bauliche Erweiterung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Ordnungswesen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz
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Vorberatung
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17.11.2025
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Landkreises Peine
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Entscheidung
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10.12.2025
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Sachverhalt
Dem Landkreis Peine obliegen die übergemeindlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung. Die Einrichtung und Unterhaltung einer Feuerwehr-Technischen-Zentrale (FTZ) stellt eine Pflichtaufgabe gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Nds. Brandschutzgesetz dar. Die FTZ übernimmt unter anderem folgende Aufgaben:
- Reinigung und Prüfung von Atemschutzgeräten
- Reinigung und Prüfung von Feuerwehrschläuchen
- Reinigung der persönlichen Schutzausstattung
- Servicestelle Digitalfunk
- Reparatur und Prüfung von Ausstattung und Fahrzeugen der Feuerwehren
- Stationierung von Spezialfahrzeugen
- Vorhaltung von Ausstattung für Ausbildungsmaßnahmen der Feuerwehren und Durchführung von Ausbildungslehrgängen
Demnach übernimmt die FTZ zentrale Funktionen für die Feuerwehren im Landkreis, insbesondere im Bereich der Wartung, Prüfung und Logistik von Ausrüstungen und Fahrzeugen. Hierzu gehören unter anderem die Stationierung und Pflege von Spezialfahrzeugen sowie die Bereitstellung von Ausstattung für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen.
Die Gebäude auf dem Gelände an der Werner-Nordmeyer-Straße wurden 1981 errichtet. Konnte man seinerzeit von einer modernen Anlage sprechen, so ist inzwischen festzustellen, dass die baulichen Gegebenheiten nicht mehr den aktuellen Aufgabenstellungen und einzuhaltenden Vorschriften entsprechen.
Besonders im Bereich der Fahrzeugunterbringung sowie der Stellplatzkapazitäten besteht dringender Handlungsbedarf, sodass eine bauliche Erweiterung notwendig ist.
Aus diesem Grund wurde im Jahr 2022 eine Machtbarkeitsstudie zur Errichtung eines Atemschutzzentrums in Auftrag gegeben. Die Machbarkeitsstudie hatte seinerseits sechs Bereiche betrachtet.
Mit Beschlussvorlage 2023/093 wurde die Erweiterung der FTZ um ein Atemschutzzentrum, Umbauten im Bestand sowie ein neues Rüstmagazin (Buchstaben A - C der Machbarkeitsstudie) beschlossen. Die weiteren Maßnahmen D – F (Erweiterung Garagen, Garage Jugendfeuerwehr und Stellplätze) sollten zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden.
Der Bestand an Fahrzeugen und Ausrüstung innerhalb der FTZ ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, unter anderem bedingt durch die Beschaffung zusätzlicher Spezialfahrzeuge und Erweiterung der Aufgabenbereiche. Die vorhandenen Garagenkapazitäten sind bereits vollständig erschöpft, was zu Engpässen bei der Unterbringung führt. Teilweise werden Garagen doppelt mit Fahrzeugen belegt, teilweise müssen Fahrzeuge bereits in den Innenhof der FTZ geparkt werden.
In den kommenden Jahren sind weitere Anschaffungen von Spezialfahrzeugen/Spezialausrüstungsgegenständen geplant (siehe Investitionskosten in den Haushaltsplanungen).
Dies macht einen Anbau neuer Garagen zwingend erforderlich. Mit dem Anbau zusätzlicher Garagen werden sowohl die sichere und geschützte Unterbringung der Fahrzeuge, als auch die Einsatzbereitschaft langfristig sichergestellt.
Auch die Garagen der Kreisjugendfeuerwehr müssen im Zuge der baulichen Veränderungen und ihrer derzeit ungünstigen Lage auf dem Gelände umgesetzt bzw. erneuert werden. Die Fertiggaragen können aufgrund von Wassereintritt nicht mehr genutzt werden. Um auch der Kreisjugendfeuerwehr weiterhin eine Unterstellfläche anbieten zu können, sind in diesem Bereich zwei weitere Garagen zu errichten. Die Umsetzung der derzeit vorhandenen Fertiggaragen würde entfallen.
Durch den bevorstehenden Bau des Atemschutzzentrums im Innenhof der FTZ entfallen auf dem Gelände zudem bestehende Pkw-Stellplätze. Um weiterhin genügend Parkmöglichkeiten für Mitarbeitende und Einsatzkräfte zu gewährleisten, ist die Errichtung zusätzlicher Stellplätze erforderlich.
Um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen, wird der Anbau zusätzlicher FTZ-Garagen (Maßnahme D), das Umsetzen/Entfernen der Garage der Kreisjugendfeuerwehr (Maßnahme E) sowie die Erstellung einer neuen Pkw-Stellplatzanlage (Maßnahme F) vorgesehen. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurden die Maßnahmen D - F als mittelfristig notwendig und funktional sinnvoll eingestuft. Nun sollen diese als eigene, priorisierte bauliche Erweiterungsmaßnahme umgesetzt werden.
Ressourceneinsatz
Gemäß der aktualisierten Grobkostenschätzung der Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der FTZ belaufen sich die Kosten (inkl. Planungskosten) zur Umsetzung der Maßnahmen zu D - F auf 1.300.000 €.
In den Haushaltsplanungen für das Jahr 2026 sind bereits Haushaltsmittel in entsprechender Höhe beim Immobilienwirtschaftsbetrieb des Landkreises Peine vorgesehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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807 kB
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