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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/173

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Beratungsfolge

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Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

 

 

 

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die im Kreistag des Landkreises Peine vertretenden Fraktionen und Gruppen wird in der vorliegenden Form beschlossen.

 

 

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Sachverhalt

Nach der derzeit gültigen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an die im Kreistag des Landkreises Peine vertretenden Fraktionen und Gruppen können in Anlage 1 unter dem Punkt „Fachliteratur“ verschiedene Medienerzeugnisse über die Fraktionszuwendungen abgerechnet werden. Die bisherige Formulierung der Richtlinie ist dabei weit gefasst und soll genauer definiert werden.

 

Für die Arbeit im Kreistag besteht in erster Linie ein Informationsbedarf über das politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Geschehen im Landkreis Peine und in der Region. Dieser wird im Wesentlichen durch die örtlichen Tageszeitungen abgedeckt, in denen aber auch überregionale Berichterstattung enthalten ist. Darüber hinaus kann es im Einzelfall sinnvoll sein, Fachliteratur zu speziellen kommunalpolitischen Themen heranzuziehen.

 

Zur Gewährleistung einer einheitlichen und nachvollziehbaren Handhabung der Zuwendungsrichtlinie wird der entsprechende Passus daher präzisiert. Künftig sollen unter dem Punkt „Fachliteratur“ ausschließlich Abonnements lokaler Zeitungen sowie der Erwerb von ein bis zwei fachbezogenen Büchern pro Jahr und Fraktion als zuwendungsfähig anerkannt werden.

 

 

 

 

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Ziele / Wirkungen

Mit der Anpassung wird eine klarere Abgrenzung geschaffen, welche Ausgaben im Rahmen der Fraktionszuwendungen als sachgerecht gelten.

 

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Ressourceneinsatz

entfällt

 

 

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Schlussfolgerung

Es wird sichergestellt, dass die Fraktionszuwendungen bestimmungsgemäß und wirtschaftlich verwendet werden.

 

 

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