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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/157

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Beratungsfolge

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Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

- €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

ja

Relevanz

 

 

 

Gender Mainstreaming

ja

Migration

ja

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

ja

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Peine tritt zum 01.01.2026 in Kraft und ersetzt die gleichlautende bisherige Richtlinie vom 01.08.2023. Der derzeitige Zuschuss nach der aktuellen Förderrichtlinie beträgt 6 € pro Tag und Teilnehmenden und soll auf 9 € pro Tag und Teilnehmenden erhöht werden.

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Sachverhalt

Die aktuelle Richtlinie ist seit 01.08.2023 in Kraft. Die ehrenamtliche Jugendarbeit in Vereinen und Verbänden unterliegt grundsätzlich der aktuellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung, somit muss die Richtlinie regelmäßig überprüft und ggf. angepasst werden. Auf Antrag des Kreisjugendrings für Stadt und Landkreis Peine e.V. ist eine als notwendig erachtete Anpassung der Richtlinie gemeinsam mit der Verwaltung besprochen worden. Diese bezieht sich vor allem auf eine Anpassung an die allgemeinen Preissteigerungen im Hinblick auf die Planungssicherheit zur Durchführung von Ferienfreizeiten und internationalen Begegnungen in den kommenden Jahren.

 

Ferienfreizeiten fördern die Entwicklung junger Menschen. Sie tragen zur Entwicklung sozialer Kompetenzen, Selbstorganisation sowie Mitbestimmungs- und Beteiligungserfahrungen bei und fördern dadurch das Selbstbewusstsein und die Selbständigkeit von jungen Menschen. Internationale Jugendbegegnungen sind wichtige Erlebnisse im Hinblick auf das Vielfaltsverständnis und die Demokratieförderung. Solche Maßnahmen gelten somit als wichtige Erfahrungs- und Freiräume während des Aufwachsens junger Menschen. Sie müssten aber auch im Sinne von inklusiver Kinder- und Jugendarbeit allen jungen Menschen zugänglich sein bzw. bleiben. Dies ist für Familien u.a. eine Frage des Geldes.

 

Beispiel: Ein Aufenthalt von 7 Tagen in einem Jugendgästehaus kostet derzeit für eine 30-köpfige Jugendgruppe mit 4 Betreuenden mindestens 10.000 € (Übernachtung, Vollverpflegung und kleines Programm), somit rund 47 € pro Tag und Teilnehmenden. (Ehrenamtliche sollten für ihr Engagement keine Teilnahmegebühren bezahlen, daher wird die Gesamtsumme durch 30 Personen geteilt).

Der derzeitige Zuschuss nach der aktuellen Förderrichtlinie beträgt 6 € pro Tag und Teilnehmenden, somit bleiben 41 € pro Tag und teilnehmender Person zu zahlen, sprich für 7 Tage eine Summe von 287 € als Eigenleistung einer Familie.

Zeltplatzaufenthalte (wie z.B. in Eltze) kosten die Teilnehmenden etwa 120 - 150 €, Auslandsfreizeiten / Austauschprogramme werden derzeit mit einem Teilnehmendenbeitrag von mind. 500 € ausgeschrieben.

 

Im Gegensatz zur kommunalen Jugendarbeit sind die Vereine und Verbände auf die finanzielle Förderung durch die Kommune angewiesen, da sie keine finanziellen Mittel zur Verfügung haben. Insgesamt werden jährlich über 16.000 junge Menschen im Alter von 6 bis 21 Jahren durch die verbandliche Jugendarbeit im Landkreis Peine erreicht. An Ferienfreizeiten der Vereine und Verbände nehmen jährlich etwa 2.000 Teilnehmende teil. Durchschnittlich 500 Teilnehmende absolvieren die Juleica-Lehrgänge und -Seminare. Diese ausgebildeten Jugendleitenden sind oft ehrenamtlich als Betreuende bei den Ferienmaßnahmen tätig. Sie bekommen in der Regel keine Entschädigung für ihr ein- bis mehrwöchiges Engagement.

 

Zu beachten ist, dass bis 2027 der Haushaltsansatz für Zuschüsse für Maßnahmen nach § 11 SGB VIII auf 80.000 € festgeschrieben wurde. Diese Summe wurde in den vergangenen Jahren immer nahezu ausgezahlt. Es droht unter Umständen, dass nicht alle Antragstellenden im laufenden Jahr einen Zuschuss erhalten, sofern die zur Verfügung stehenden Mittel aufgrund der einzelnen höheren Zuschusssumme bereits innerhalb des Jahres ausgeschöpft wären.

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Ziele / Wirkungen

Die verbandliche Jugendarbeit ist nach § 12 SGB VIII angemessen zu fördern. In § 12 SGB VIII steht: „Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 SGB VIII zu fördern“. Dieser Auftrag wird auf kommunaler Ebene vom Jugendamt nach einer Richtlinie zur Förderung der verbandlichen Jugendarbeit übernommen. Ziel ist es, ein breitgefächertes Angebot für die jungen Menschen im Sozialraum für die persönliche Entwicklung vorzuhalten.

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Ressourceneinsatz

Im Haushaltsansatz sind bis 2027 jeweils 80.000 € für die Gewährung der Zuschüsse für Maßnahmen nach § 11 SGB VIII vorgesehen.

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Schlussfolgerung

Die neue Richtlinie mit der o.g. Erhöhung auf 9 € im Bereich “Förderung von Fahrten und Lagern sowie Tagesmaßnahmen” (Punkt 3.1. der aktuellen Richtlinie) sowie im Bereich “Förderung von internationalen Jugendbegegnungen” (Punkt 4.2. der aktuellen Richtlinie) tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Eine weitere Anpassung sollte in den kommenden Jahren diskutiert werden.

 

Weitere Änderungen wurden in der Richtlinie nicht vorgenommen.

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Anlagen

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