Beschlussvorlage - 2025/168
Grunddaten
- Betreff:
-
Beauftragung zur Durchführung des Rettungsdienstes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Ordnungswesen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz
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Vorberatung
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17.11.2025
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Kreistag des Landkreises Peine
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Entscheidung
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10.12.2025
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Sachverhalt
Der Landkreis Peine ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 NRettDG Träger des Rettungsdienstes für seinen örtlichen Zuständigkeitsbereich.
Für den Landkreis Peine sind seit dem 01.01.1995 drei Leistungserbringer mit derzeit sechs Rettungswachen zur Durchführung des Rettungsdienstes tätig (ASB, DRK, Fa. Daetz gGmbH). Der ASB und das DRK stellen im wöchentlichen Wechsel das Notarzt-Einsatzfahrzeug inklusive Fahrer.
Die Gestellung der notärztlichen Komponente erfolgt durch das Klinikum Peine.
Im Jahr 2014 wurde die o.g. Beauftragung wegen einer umfangreichen Vorhalteerhöhung in Form einer Interimsvereinbarung ergänzt und seitdem insgesamt sechs Mal verlängert. Der Beschluss vom 26.04.2023 zur Verlängerung bis zum 31.12.2025 wurde damit begründet, dass der Rettungsdienst rechtssicher und zukunftsfähig aufgestellt werden soll. Anhand der ersten eingeholten Informationen wurde deutlich, dass die Umsetzung einer rechtssicheren neuen Beauftragung im Rettungsdienst bis Ende 2025 nicht möglich ist.
Somit wurde am 23.10.2024 die Interimsbeauftragung auch auf Wunsch der derzeitig beauftragten Unternehmen im Rettungsdienst nach langfristiger Planungssicherheit letztmalig bis zum 31.12.2026 verlängert, um eine geeignete und rechtssichere Beauftragung zum 01.01.2027 zu ermöglichen.
Aufgrund der Beschlussfassung vom 26.04.2023 und auf Wunsch der Politik im Kreistag hat sich ab Herbst 2023 seitens der Kreisverwaltung aus dem Pool der Mitarbeitenden des Fachdienst Ordnungswesen, Abteilung Bevölkerungsschutz und dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (Herr Voges) der Arbeitskreis „Zukunft Rettungsdienst“ gegründet. Innerhalb des Arbeitskreises, der auch externe Beratung in Anspruch genommen hat, wurden die möglichen Varianten der zukünftigen Organisation des Rettungsdienstes im Landkreis Peine erarbeitet.
Grundsätzlich rechtssicher und geeignet sind danach die folgenden Varianten:
• Europaweite Ausschreibung
• Vergabe mit Anwendung der Bereichsausnahme oder
• Kommunalisierung (in Form einer kreiseigenen GmbH).
Bezüglich dieser Varianten zur Ausgestaltung des Rettungsdienstes wurden die Vor- und Nachteile aus Sicht des Trägers des Rettungsdienstes erarbeitet und in Form einer Nutzwertanalyse bewertet. Diese Bewertung wurde von einem externen Berater geprüft und die Vollständigkeit sowie Neutralität bestätigt. Die Nutzwertanalyse wurde zum Oktober 2024 fertiggestellt. Die erste Vorstellung dieser Nutzwertanalyse und die nachfolgenden Erörterungen mit den Beauftragten und Teilen der Kreispolitik konnten allerdings erst ab April 2025 erfolgen.
Unter Abwägung sämtlicher Vor- und Nachteile und mit dem Ziel, den Rettungsdienst im Landkreis Peine mindestens in der derzeitigen Qualität und mit einer hohen Arbeitsplatzsicherheit/-zufriedenheit zukunftsfähig zu gestalten, ist die Diskussion hierzu jedoch noch nicht abgeschlossen. Angesichts der verbleibenden Zeit bis zum Ende der aktuellen Interimsbeauftragung (bis derzeit Ende 2026) kann zeitlich jedoch keine der benannten Varianten mehr umgesetzt werden.
Allerdings ist es geboten, eine verbindliche Lösung für die Zeit ab dem 01.01.2027 festzulegen. Denn in der aktuellen Situation bestehen für die Beauftragten durch die wiederholten Verlängerungen erhebliche Planungsunsicherheiten. Sowohl die Beauftragten als auch die Verwaltung sind sich zudem einig, dass zur Weiterentwicklung des Rettungsdienstes langfristige Planungen anzustreben sind.
Nicht nur die derzeitige Situation im Gesundheitswesen (medizinische Versorgung in der Fläche), sondern auch die gesamtpolitische Lage erfordern einen leistungsfähigen Rettungsdienst als Bestandteil zum Bevölkerungsschutz.
Aus diesen Gründen wird eine weitere Verlängerung der Interimsbeauftragung erforderlich, um die nötige Zeit für die Entscheidung und Umstellung auf eine der drei vorstehend benannten Varianten zu gewinnen.
Schlussfolgerung
Der Rettungsdienst im Landkreis Peine wird weiterhin in seiner jetzigen Form bis zum 31.12.2028 sichergestellt. Aus Sicht der Verwaltung ist demnach weiterhin dringend an einer Überführung des Rettungsdienstes in eine rechts- und zukunftssichere Variante (Kommunalisierung oder Vergabeverfahren) festzuhalten.
