Beschlussvorlage - 2025/174
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreisfeuerwehr: Ernennung des Kreisbrandmeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Ordnungswesen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gleichstellung, zentrale Verwaltung und Feuerschutz
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Vorberatung
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17.11.2025
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Landkreises Peine
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Entscheidung
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10.12.2025
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Beschlussvorschlag
Herr Rüdiger Ernst wird mit Wirkung zum 01. März 2026 für die Dauer von sechs Jahren erneut in das Ehrenbeamtenverhältnis als Kreisbrandmeister für den Landkreis Peine berufen.
Die Ernennung für sechs Jahre erfolgt vorbehaltlich der Anhebung der Altersgrenze bis zum 29.02.2032. Sollte die Altersgrenze bestehen bleiben, endet die Amtszeit am 31.12.2030.
Sachverhalt
Gemäß § 21 Abs. 3 Niedersächsisches Brandschutzgesetz (NBrandSchG) werden Kreisbrandmeisterinnen und Kreisbrandmeister für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über Ihre Ernennung beschließt der Kreistag nach Anhörung der Regierungsbrandmeisterin oder des Regierungsbrandmeisters auf Vorschlag der Mehrheit der Gemeinde- und Ortsbrandmeisterinnen und -brandmeister des Landkreises.
Die Wahlperiode des bisherigen Kreisbrandmeisters, Herrn Rüdiger Ernst, endet mit Ablauf des 28.02.2026.
Die Gemeindebrandmeister sowie die Ortsbrandmeisterinnen und Ortsbrandmeister des Landkreises Peine haben in ihrer Dienstversammlung am 04.11.2025 vorgeschlagen, Herrn Rüdiger Ernst erneut zum Kreisbrandmeister zu ernennen.
Die Ernennung für sechs Jahre erfolgt vorbehaltlich der Anhebung der Altersgrenze im NBrandSchG bis zum 29.02.2032. Sollte die Altersgrenze bestehen bleiben, endet die Amtszeit am 31.12.2030.
Der Regierungsbrandmeister hat im Rahmen des notwendigen Anhörungsverfahrens keine Bedenken gegen die Ernennung erhoben.
