Beschlussvorlage - 2025/178
Grunddaten
- Betreff:
-
Berufung der Gleichstellungsbeauftragten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Personal und Service
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Landkreises Peine
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Entscheidung
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10.12.2025
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Sachverhalt
Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten ist seit Juni 2025 vakant. Gemäß Beschluss des Kreistages (Vorlage Nr. 2025/067) wurde die Stelle öffentlich ausgeschrieben, es sind 43 Bewerbungen eingegangen.
Im Rahmen eines Personalauswahlverfahrens wurde mit mehreren Bewerberinnen jeweils ein strukturiertes Vorstellungsgespräch geführt. Frau Cramm konnte sowohl in persönlicher als auch in fachlicher Hinsicht überzeugen, sie wurde für die Stelle ausgewählt.
Frau Cramm ist seit dem 01.04.2021 beim Landkreis Peine tätig und aktuell im Fachdienst Gesundheitsamt als Sozialarbeiterin eingesetzt.
Gemäß § 8 Abs. 1 NKomVG haben Landkreise eine Gleichstellungsbeauftragte mit mindestens der Hälfte der Arbeitszeit hauptberuflich zu beschäftigen.
Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten wird auch weiterhin als Vollzeitstelle besetzt; insgesamt sind im Referat der Gleichstellungsbeauftragten 2,0 Vollzeitäquivalente - davon 1,0 Stellenanteile für die Gleichstellungsbeauftragte und insgesamt 1,0 Anteile für die Stv. Gleichstellungsbeauftragte sowie eine Verwaltungskraft - im Stellenplan enthalten.
Gemäß § 8 Abs. 2 NKomVG liegt die Zuständigkeit für die Berufung der Gleichstellungsbeauftragten beim Kreistag.
Gender Mainstreaming:
Die Gleichstellungsbeauftragte prägt maßgeblich die Aspekte des Gender Mainstreaming der Kreisverwaltung. Die über die Vorgabe des Gesetzes hinausgehende Besetzung mit einer Vollzeitstelle verdeutlicht die Wichtigkeit der Aufgabe und fördert die weitere Entwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen.
