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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/180

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Beratungsfolge

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Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

 

 

 

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreistag beschließt die in der Anlage beigefügte 4. Änderungssatzung zur Satzung der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine kAöR.

 

 

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Sachverhalt

Der Verwaltungsrat hat auf Weisung des Kreistages Herrn Olaf Eckardt bis zum 28.02.2026 zum Vorstand der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe (A+B) bestellt. Eine weitere Bestellung ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Daher ist ab diesem Zeitpunkt die Funktion des Vorstandes neu zu besetzen.

 

In der Verwaltungsratssitzung vom 09.09.2025 wurde ein Organisationsmodell vorgestellt, wonach künftig ein Zwei-Personen-Vorstand die Leitung der Anstalt übernehmen soll. Der Verwaltungsrat hat den Vorstand beauftragt, die hierfür erforderlichen satzungsrechtlichen Anpassungen vorzubereiten.

 

Zur Umsetzung dieses Modells ist es notwendig, § 5 der Anstaltssatzung neu zu fassen bzw. zu ergänzen. Die Änderungen betreffen insbesondere:             
 

1. Erweiterung des Vorstandes auf bis zu zwei Personen (§ 5 Abs. 2 Satz 1 neu)

2. Einzelvertretungsbefugnis der Vorstandsmitglieder (§ 5 Abs. 3 neu)

3. Ermächtigung zur Erstellung einer Geschäftsordnung für einen Zwei-Personen-
 Vorstand (§ 5 Abs. 4 neu)

 

Durch diese Änderungen wird die Grundlage geschaffen, die Leitungsstruktur der Anstalt zukunftssicher auszurichten und die Verantwortungsbereiche besser zu verteilen.

 

Die Inhalte entsprechen dem vom Verwaltungsrat beratenen Modell und bilden die satzungsrechtliche Grundlage für die anschließenden Personalentscheidungen, die der Kreistag im Wege der Weisung an den Verwaltungsrat treffen muss.

 

Die vollständige Änderungsfassung ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

 

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Ziele / Wirkungen

- Schaffung einer organisatorisch stabilen und flexibleren Leitungsstruktur

- Vorbereitung eines geordneten Vorstandswechsels zum 01.03.2026

- Klare rechtliche Regelung der Vertretung und Aufgabenverteilung im Vorstand

 

 

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Ressourceneinsatz

Keine unmittelbaren Auswirkungen.

Mögliche personelle oder organisatorische Folgekosten sind Gegenstand späterer Personalentscheidungen.

 

 

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Schlussfolgerung

Mit der 4. Änderungssatzung werden die satzungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um einen Zwei-Personen-Vorstand einzurichten und die Leitung der A+B zukunftsfähig auszugestalten.

 

 

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Anlagen

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