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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/182

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Beratungsfolge

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Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

 

 

 

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Kreistag stimmt der in der Anlage beigefügten 6. Änderungssatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine – Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts – zu.

 

 

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Sachverhalt

Die Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Peine ist aufgrund gesetzlicher Entwicklungen sowie praktischer Erfahrungen in der Abfallentsorgung umfassend anzupassen.

 

Die wichtigsten Änderungen umfassen:

 

 Anpassung der Begrifflichkeiten an den aktuellen Gesetzesstand (insbesondere Ersetzung „besonders überwachungsbedürftige Abfälle“ durch „gefährliche Abfälle“ gemäß § 48 Kreislaufwirtschaftsgesetz).

 Erweiterung des Katalogs der Abfälle, die von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ausgeschlossen sind (u. a. Altfahrzeuge und Altbatterien).

 Klarstellung, dass vom Benutzungszwang Befreite das Abfallentsorgungszentrum Stedum, die Wertstoffhöfe sowie das Biogene Zentrum nicht kostenfrei nutzen dürfen.

 Aufnahme zusätzlicher und aktualisierter Bestimmungen zu Sperrmüll, Altbatterien, Bauschutt, saisonaler Biotonne, Grobmüllcontainern und zulässigen Behältergrößen.

 Einführung eines neuen § 15a zu Altbatterien mit klaren Regelungen zu Annahme, Gebührenpflicht und Herkunftsbereichen.

 Anpassungen in verschiedenen Verweisungen, Begriffsbestimmungen und technischen Vorgaben.

 Ergänzung eines neuen § 26 zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß DSGVO sowie relevanter bundes- und landesrechtlicher Vorgaben.

 

Der Verwaltungsrat der A+B hat die Änderungssatzung bereits beschlossen.

 

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Ziele / Wirkungen

Die 6. Änderungssatzung dient der rechtskonformen Fortschreibung der Abfallentsorgungssatzung und berücksichtigt dabei sowohl die aktuelle Entsorgungspraxis als auch die bestehenden technischen Möglichkeiten. Sie stärkt die Vorteilsgerechtigkeit bei gebührenpflichtigen Leistungen und schafft zugleich klarere Regelungen für Anschlusspflichtige sowie Abfallbesitzer.

 

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Ressourceneinsatz

Für den Landkreis Peine ergibt sich durch die 6. Änderungssatzung kein zusätzlicher Ressourceneinsatz.

 

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Schlussfolgerung

Durch die 6. Änderungssatzung wird die Abfallentsorgungssatzung an den aktuellen rechtlichen Rahmen und die praktische Ausgestaltung der Abfallwirtschaft angepasst. Die Zustimmung durch den Kreistag ist erforderlich.

 

 

 

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Anlagen

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