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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/183

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Beratungsfolge

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Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

 

 

 

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 

 

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Beschlussvorschlag

1. Der Kreistag stimmt der in Anlage beigefügten Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung im Landkreis Peine (Abfallgebührensatzung) in der Fassung für das Jahr 2026 zu.

 

2. Der Kreistag nimmt die in der Anlage beigefügte Kalkulation der Abfallgebühren 2026 zustimmend zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

1. Hintergrund

Die Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine (A+B) haben die Gebühren für die Nutzung der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung für das Jahr 2026 vollständig neu kalkuliert. Die Neukalkulation umfasst:

 

 die Grund- und Leerungsgebühren für Rest- und Bioabfallbehälter,

 die Gebühren für Selbstanlieferungen,

 die Gebühren für Sonderleistungen,

 Gebühren für Behälteränderungen und Fehlbefüllungen,

 sowie die Entgelte für saisonal bereitgestellte Behälter und Grobmüllcontainer.

 

Die Abfallgebührenkalkulation 2026 ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

2. Gründe für eine vollständige Neufassung der Satzung

Aufgrund der umfangreichen inhaltlichen Änderungen, der Neustrukturierung der Gebührentatbestände und der Anpassung an das Leistungsangebot ab 01.01.2026 ist eine bloße Änderungssatzung nicht zweckmäßig.

 

→ Die bisher geltende Abfallgebührensatzung vom 15.12.2022 (zuletzt geändert am 01.12.2024) wird daher aufgehoben und vollständig neu gefasst.

 

Dies entspricht den Vorgaben und Empfehlungen aus der Beschlussvorlage 14/25.

 

3. Wesentliche Inhalte der Neufassung

3.1 Gebührenkalkulation 2026

 

Der Gebührenbedarf für 2026 beträgt insgesamt ca. 17,6 Mio. €.

Ursachen für Kostenveränderungen sind insbesondere:

 

 steigende Leistungsentgelte beauftragter Entsorgungsunternehmen,

 erhebliche Unsicherheiten und Steigerungen bei den Kosten für Emissionszertifikate nach BEHG,

 deutlich gestiegene Personalkosten,

 Anpassungen im Bereich der Abfallbehandlung.

 

Diese Faktoren führen:

 

 zu moderaten Erhöhungen der Restabfallgebühren,

 zu leichten Senkungen der Bioabfallgebühren,

 zu weitgehend stabilen Gebühren im Bereich Selbstanlieferung und Sonderleistungen.

 

3.2 Struktur und Neuerungen der Satzung

 

Die neugefasste Satzung (Anlage 1) enthält u.a.:

 

 § 1 – klare Definition der Bestandteile der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung,

 § 2 – umfassende und neu geordnete Gebührentatbestände:

o Grund- und Leerungsgebühren für Rest- und Bioabfall,

o neue Struktur für Selbstanlieferungsgebühren (nach Abfallfraktionen statt Anlagen),

o Neuregelung der Abholgebühren inkl. Anfahrtsgebühren bei erfolglosen Abholversuchen,

o Einbeziehung saisonaler Bioabfallbehälter und Grobmüllcontainer,

o Gebühren für Sonderleistungen, Vereinfachte Entsorgungsnachweise, Fehlbefüllungen.

 § 3–6 – vollständige, gesetzlich erforderliche Regelungen zu Gebührenpflicht, Entstehung, Fälligkeit und Vorauszahlungen.

 § 7–10 – Auskunftspflichten, Ordnungswidrigkeiten, Datenschutz, Inkrafttreten.

 

Inkrafttreten: 01.01.2026.

Gleichzeitige Außerkraftsetzung: Satzung vom 15.12.2022.

 

 

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Ziele / Wirkungen

Mit der Neufassung der Abfallgebührensatzung wird die gesetzlich gebotene vollständige Kostendeckung im Bereich der öffentlichen Abfallentsorgung sichergestellt. Gleichzeitig wird eine transparente, leistungsbezogene und verursachungsgerechte Gebührenstruktur geschaffen, die den tatsächlichen Aufwand sachgerecht abbildet. Durch die moderate Anpassung einzelner Gebührentatbestände werden zudem Anreize zur Abfallvermeidung und zur sortenreinen Trennung gesetzt. Insgesamt dient die Neufassung der konsequenten Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) und des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG).

 

 

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Ressourceneinsatz

Für den Landkreis Peine entstehen höhere Entsorgungskosten für kreiseigene Liegenschaften aufgrund angepasster Rest- und Bioabfallgebühren.

 

 

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Schlussfolgerung

Es bestehen keine Bedenken gegen die Beschlussfassung. Die Neufassung stellt eine sachlich und rechtlich erforderliche Fortschreibung der Abfallgebührensatzung dar.

 

 

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Anlagen

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