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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/185

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Beratungsfolge

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Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

 

 

 

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Haushaltssicherungsbericht 2025 und das Haushaltssicherungskonzept 2026 werden wie vorgelegt beschlossen.

 

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Sachverhalt

Der Landkreis Peine hat im Jahr 2024 erstmals ein Haushaltssicherungskonzept gem. § 110 Abs. 8 NKomVG erstellt und im Jahr 2025 fortgeschrieben.

 

Da sich die finanzielle Entwicklung für das Planjahr 2026 weiter verschärft hat und auch in den Finanzplanjahren 2027 bis 2029 kein Haushaltsausgleich dargestellt werden kann, ist das Haushaltssicherungskonzept auch für 2026 fortzuschreiben.

 

Die Verwaltung hat bei der Aufstellung des Haushaltes 2026 bereits in allen Bereichen die Haushaltsansätze hinsichtlich der Notwendigkeit und unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geprüft. Darüber hinaus lassen sich mittlerweile nicht mehr viele Sparpotentiale identifizieren. Die verbleibenden Möglichkeiten sind in der Anlage 1 dargestellt.

 

Der pauschale Konsolidierungsbeitrag bei den Personalkosten wurde gegenüber dem Vorjahr reduziert, weil im Jahr 2025 der anvisierte Einsparbetrag von 4,0 Mio. Euro voraussichtlich verfehlt wird. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass die Pensions- und Beihilferückstellungen wahrscheinlich um ca. 1,0 Mio. Euro über dem Planansatz liegen werden.

 

Ist ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und war dies bereits für das Vorjahr der Fall, so ist nach §110, Abs. 8 NKomVG gleichzeitig über den Erfolg der Haushaltssicherungsmaßnahmen zu berichten. Dieser Bericht ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Die für 2025 beschlossenen Maßnahmen wurden weitestgehend umgesetzt.

 

 

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Ziele / Wirkungen

Das Haushaltssicherungskonzept dient der Umsetzung der normierten Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. Es ist spätestens mit der Haushaltssatzung zu beschließen und zusammen mit dieser der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

 

 

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Ressourceneinsatz

Durch den Beschluss können die Fehlbeträge in den Haushaltsjahren 2026 bis 2029 reduziert werden.

 

 

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Schlussfolgerung

Erst mit der Vorlage eines hinreichenden Haushaltssicherungskonzepts liegt die Grundlage für eine Entscheidung über die genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung vor. Insofern ist dies Voraussetzung für eine Haushaltsgenehmigung und entsprechend zu beschließen.

 

 

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Anlagen

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