Beschlussvorlage - 2025/190
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Dezernatsleitung für Umwelt, Bauen und Verbraucherschutz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Personal und Service
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Kreisausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Landkreises Peine
|
Entscheidung
|
|
|
|
10.12.2025
|
Sachverhalt
Das Beamtenverhältnis auf Zeit des Kreisrates für Bauen, Herrn Christian Mews, endet am 31.08.2026. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.06.2025 beschlossen, die Stelle der Leitung des Dezernates für Umwelt, Bauen und Verbraucherschutz öffentlich auszuschreiben (Vorlage 2025/088).
Auf die Stellenausschreibung sind acht Bewerbungen eingegangen, von denen drei das gesetzte Anforderungsprofil nicht erfüllt haben. Mit den weiteren Bewerberinnen und Bewerbern wurden durch den Landrat jeweils umfängliche und strukturierte Vorstellungsgespräche geführt. Aufgrund dieser Gespräche und seines beruflichen Werdegangs hat sich Herr Dr. Christian Brinsa als der sowohl fachlich als auch persönlich am besten geeignete Bewerber erwiesen.
Herr Dr. Brinsa hat 1994 das Studium des Wirtschaftsingenieurswesens mit der Fachrichtung Bauingenieurswesen erfolgreich abgeschlossen. Zunächst war er anschließend als Bauleiter in der freien Wirtschaft tätig, danach als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Bauwirtschaft und Baubetrieb der Technischen Universität Braunschweig. 2006 promovierte er mit der Note „sehr gut“.
Im Anschluss war Herr Dr. Brinsa Abteilungsleiter im Geschäftsbereich Grundstücks- und Gebäudemanagement bei der Stadt Wolfsburg, anschließend war er bis 2012 als Geschäftsbereichsleiter des Gebäudemanagements der TU Braunschweig mit ca. 180 Mitarbeitenden tätig. 2010 erfolgte die Ernennung zum Baudirektor, 2012 die Ernennung zum Leitenden Baudirektor.
Seit 2012 ist Herr Dr. Brinsa Geschäftsbereichsleiter Hochbau bei der Stadt Wolfsburg mit einer Personalverantwortung für ca. 85 Mitarbeitende.
Die Wahl für das Beamtenverhältnis auf Zeit erfolgt in öffentlicher Sitzung für eine Wahlzeit
von acht Jahren. Für die Wahl ist gem. § 109 Abs. 1 NKomVG i.V. mit §67 NKomVG die Mehrheit der Mitglieder des Kreistages erforderlich.
