Beschlussvorlage - 2025/194
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilnahme am Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten 25"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Immobilienwirtschaftsbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Landkreises Peine
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Entscheidung
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10.12.2025
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Sachverhalt
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat einen Förderaufruf zur Sanierung kommunaler Sportstätten gestartet. Für den ersten Abschnitt werden 333 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, insgesamt soll die Förderung eine Milliarde Euro betragen und über mehrere Jahre verteilt werden. Fördervoraussetzung ist die besondere Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt der Sportanlagen. Die energetische Sanierung, Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit stehen hierbei zusätzlich im Fokus.
In der ersten Phase ist eine Projektskizze einzureichen (Interessenbekundungsverfahren). Hierfür sind die Unterlagen bis zum 15.01.2026 digital einzureichen.
In dem Zusammenhang ist die Abgabe eines Kreistagsbeschlusses mit der Billigung zur Teilnahme des Projektaufrufs 2025 verpflichtend. Die Förderung beträgt 45 % der in der Projektskizze angegebenen Gesamtkosten.
Nach Sichtung der eingereichten Unterlagen beschließt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in der zweiten Phase die zur Antragstellung ausgewählten Maßnahmen. Anschließend ist der eigentliche Förderantrag zu stellen.
Da der Landkreis bereits zwei Projekte im Sportförderpaket des Landes angemeldet hat (Sanierung Lehrerschwimmbecken Edemissen mit Zusage, Sanierung Lehrerschwimmbecken Hohenhameln – noch in der Prüfung), wurden für das Bundesprogramm drei mögliche Projekte identifiziert, die angemeldet werden sollen:
- Ersatzneubau Sporthalle Edemissen
Die Halle wurde im Zusammenhang einer anstehenden Dachsanierung umfassend untersucht. Dabei wurde eine Vielzahl von Defiziten von den externen Fachleuten identifiziert. Aufgrund der insgesamt unterdurchschnittlichen Qualität der Grundsubstanz ist eine Sanierung im höheren siebenstelligen Bereich nicht wirtschaftlich und nachhaltig. Ein Ersatzneubau ist eine sinnvolle Investition in die Zukunft und lässt sich im Zeitfenster der Zweckbindefrist von 25 Jahren als wirtschaftliche Variante darstellen.
Typ: Dreifeldhalle mit kleiner Tribüne
Projektkosten: 13,9 Millionen Euro (Co-Finanzierung durch die Gemeinde erforderlich, diese ist vom Bund zugelassen).
- Ersatzneubau Sporthalle Ratsgymnasium
Der Bedarf der Schule an zusätzlicher Hallenfläche besteht seit Jahren. Derzeit findet der Sportunterricht neben der bestehenden Sporthalle auch in der Gymnastikhalle statt. Dieses entspricht nicht den curricularen Anforderungen. Des Weiteren weisen die Halle und auch der Umkleidetrakt umfassende substanzielle Mängel auf, die eine Sanierung unwirtschaftlich machen. Eine erste Planung für das Projekt liegt bereits vor.
Typ: Einfeldhalle plus
Projektkosten: 6,4 Millionen Euro
- Ergänzungsneubau Sporthalle Ilsede
Das Schulzentrum Ilsede (Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Astrid-Lindgren-Schule) leidet seit Jahren unter der zu geringen Ausstattung an Sporthallenflächen. Derzeit werden Schülerinnen und Schüler für den Sportunterricht mit dem Bus in eine andere Ortschaft transportiert. Im Zusammenhang mit der zu erwartenden Entwicklung der Schülerzahlen müssen die Hallenkapazitäten dringend erhöht werden.
Typ: Zweifeldhalle
Projektkosten: 8,5 Millionen Euro
Ziele / Wirkungen
Mit dem positiven Bescheid für die Anträge kann die problematische Raumsituation (Ratsgymnasium, Ilsede) entschärft werden und der Sportunterricht in der erforderlichen Qualität stattfinden. Des Weiteren ist die geplante Vorgehensweise für die Standorte Ratsgymnasium und Edemissen in wirtschaftlicher Hinsicht der richtige Weg, um die Gebäudesubstanz nachhaltig zu verbessern. Den Vorgaben des Bundes folgend, würde nicht nur die energetische Qualität der Immobiliensubstanz deutlich verbessert, sondern auch Barrierefreiheit, Brandschutz und eine zeitgemäße Ausstattung die schulische Infrastruktur bereichern und einen bedeutenden Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt leisten (Sportvereine).
Klima- / Umwelt- / Naturschutz Nachhaltigkeit
Die vom Bund vorgegebenen Kriterien sind für Neubauten zwingend einzuhalten. Neben der Energieeffizienzstufe 55 ist eine 100 % - Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien obligatorisch. Ebenso ist die Verwendung von nachhaltigen Baumaterialien festgelegt, was in Form von Holzkonstruktionen für die Sporthallen möglich wäre.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,6 MB
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3
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(wie Dokument)
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5,4 MB
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