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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2026/003

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Beratungsfolge

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Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

404.000 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

 

 

 

Gender Mainstreaming

ja

Migration

ja

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

ja

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Erteilung eines Direktauftrages an die Labora gGmbH im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens für die Durchführung und Finanzierung einer Jugendwerkstatt als kombinierte SGB VIII – und SGB II – Maßnahme ab 01.04.2026 wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Der Landkreis Peine fördert bereits seit 1985 die „Jugendwerkstatt“, um junge Menschen zwischen 15 und 27 Jahren beruflich und sozial zu integrieren. Die Maßnahme basiert auf den Förderrichtlinien des Landes Niedersachsen und setzt die geltenden Rahmenbedingungen des Europäischen Sozialfonds (ESF+) um. Der aktuelle Bewilligungszeitraum umfasst 33 Monate (01.04.2025 bis 31.12.2027). Die administrative Abwicklung der Förderung erfolgt dabei über die NBank.

 

Träger waren in der der Vergangenheit der Caritasverband für den Landkreis Peine e.V. sowie aktuell die Labora gGmbH. Die Finanzierung erfolgt durch das Land Niedersachsen (Europäischer Sozialfonds plus, ESF+), das Jugendamt (SGB VIII, kommunale Mittel) und das Jobcenter (SGB II, Bundesmittel). Der Landkreis Peine finanziert die Jugendwerkstätten ergänzend zu den ESF-Mitteln mit kommunalen SGB VIII - Mitteln als pauschaler Zuschuss aus dem Budget des Jugendamts sowie SGB II – Mitteln des Bundes.

 

Unsicherheiten in der Rechts- und Finanzierungslage ergeben sich aus der vorläufigen Haushaltsführung auf Bundesebene im Jahr 2025. Dies führte u.a. zu einer Verzögerung im Vergabeverfahren bezüglich der benannten Maßnahme. Die Federführung bei der Durchführung der Vergabeverfahren oblag in der Vergangenheit dem Fachdienst Jobcenter. Die bundeshaushalterische Situation hat dazu geführt, dass die innerorganisatorische Entscheidung getroffen wurde, den Fachdienst Jugendamt als federführend für dieses Vergabeverfahren zu erklären.

 

Um Brüche in der Förderkette zu vermeiden, wird die Jugendwerkstatt derzeit im Rahmen einer Übergangsfinanzierung durch die Labora gGmbH fortgeführt. Dies geschieht inhaltlich auf Basis des ausgelaufenen Vertrags (01.07.2022 bis 31.03.2025) und wird vorläufig durch die Landesmittel und Jugendhilfe getragen. Ebenso fußt die Förderung einer Jugendwerkstatt durch den ESF+ darauf, dass die entsprechende Platzbelegung aus den unterschiedlichen Rechtskreisen SGB II und SGB VIII erfolgt.

 

 

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Ziele / Wirkungen

In einer Jugendwerkstatt werden verschiedene, für eine erfolgreiche Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zielführende Aspekte, ganzheitlich mit dem Ziel gebündelt, Jugendliche und junge Erwachsene beruflich und gesellschaftlich zu integrieren. Dabei orientiert sich das Konzept einerseits an der Lebenswelt der jungen Menschen und andererseits an den Anforderungen des beruflichen Alltages. Die Maßnahme stellt ein niedrigschwelliges Angebot im Vorfeld von beruflicher Qualifizierung, Ausbildung oder Beschäftigung dar. Dieses wird flankiert von zusätzlicher sozialpädagogischer Betreuung durch Angebote der Jugendhilfe. Vor diesem Hintergrund sind (Teil-)Ziele auch der Abbau von Motivationsdefiziten, die persönliche Stabilisierung und soziale Integration. Als methodisches Element werden produktionsorientierte Tätigkeiten eingesetzt, um die jungen Menschen zu aktivieren, zu motivieren und zu qualifizieren. Die praktischen Arbeitsbereiche „handwerkliche Gestaltung mit den Materialien Metall, Holz und Farbe (Werkstatt)“, sowie der Bereich „Gastronomie“ werden produktionsnah, das heißt auf Grundlage der Anforderungen des Ausbildungs- und Arbeitsmarktes realitätsnah, ausgestaltet.

 

Gender Mainstreaming:

Die Ziele des „Gender Mainstreaming“ sind als Querschnittsaufgabe fest in der Durchführung der „Jugendwerkstatt“ verankert. Gemeinsam mit den Teilnehmenden werden Geschlechtsstereotypen kritisch reflektiert, um Freiräume für neue Erfahrungen sowohl im persönlichen als auch im beruflichen Bereich zu schaffen. Die Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Berufs- und Lebensmodellen erfolgt dabei auf mehreren Ebenen: in individuellen Beratungsgesprächen, innerhalb der Gruppenarbeit sowie ganz praktisch bei der Aufgabenbewältigung in den jeweiligen Arbeitsbereichen.

 

Migration:

Durch die praxisorientierte Gestaltung der Maßnahme vermittelt die „Jugendwerkstatt“ jungen Migrantinnen und Migranten fundierte Kenntnisse über die Anforderungen des deutschen Arbeitsmarktes. Während der Spracherwerb eine zentrale Rolle für den Integrationserfolg spielt, setzt die Maßnahme bereits einen Schritt früher an: Durch die tägliche handwerkliche Arbeit erleben die Teilnehmenden unmittelbar ihre eigene Wirksamkeit.

Das Gefühl, greifbare Ergebnisse zu erzielen und etwas zu leisten, stärkt das Selbstwertgefühl und die Selbstwirksamkeit nachhaltig. Flankierend dazu fungieren die Mitarbeitenden als wichtige Brückenbauer („Türöffner“) zu Betrieben. Sprachliche Hürden werden dabei integrativ abgebaut, indem berufsbezogene Kommunikationsangebote gemeinsam mit allen Teilnehmenden genutzt werden.

 

Prävention/Nachhaltigkeit:

Die Maßnahme bereitet Jugendliche und junge Erwachsene (15 bis 27 Jahre) mit erheblichen Vermittlungshemmnissen durch einen ganzheitlichen Förderansatz auf die berufliche Integration vor.

Ein Integrationserfolg liegt vor, wenn der Übergang in eine weiterführende schulische oder berufliche Qualifizierung sowie in eine Einstiegsqualifizierung gelingt. Ein wesentlicher präventiver Aspekt der Maßnahme ist es, Resignation abzubauen und die Motivation der jungen Menschen nachhaltig zu stärken.

 

Bildung:

Die methodische Verzahnung von praktischer Tätigkeit, berufsbezogener Qualifizierung, Integrationscoaching und – bei Bedarf – sozialpädagogischer Begleitung eröffnet den Teilnehmenden neue Lernhorizonte. Da viele junge Menschen der Zielgruppe als „schulmüde“ gelten und durch klassischen Frontalunterricht kaum noch erreicht werden, bietet die Jugendwerkstatt einen alternativen Zugang zur beruflichen Bildung. Ergänzend dazu vermittelt die Maßnahme lebenspraktische und allgemeinbildende Inhalte, insbesondere zur Stärkung der digitalen und finanziellen Kompetenzen.

 

 

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Ressourceneinsatz

Aus der, auf die Labora gGmbh beschränkten Förderung des Landes Niedersachsen, ergibt sich eine vorteilhafte Gelegenheit, die eine wirtschaftliche Beschaffung im Rahmen einer Direktvergabe ermöglicht.

Die Finanzierung der Jugendwerkstatt stellt sich ab 01.04.2026 voraussichtlich wie folgt dar:

 

  • ESF+-SGB VIII-Landesförderung

bis zu 306.000,00 € für 21 Monate

  • Kommunale SGB VIII-Förderung

ca. 202.000,00 € für 21 Monate

  • SGB II-Bundesförderung

ca. 202.000,00 € für 21 Monate

  • Förderung Jugendwerkstatt gesamt

ca. 710.000,00 € für 21 Monate

 

Die kommunalen Mittel sind mit rd. 202.000,00 € für 21 Monate überschaubar. Bei der Festlegung der Vergabeart müssen jedoch auch die SGB II-Eingliederungsmittel berücksichtigt werden.

Für den Bereich des Jobcenter stehen die Haushaltsmittel für 2026 bereits als Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt zur Verfügung.

Die kommunalen SGB VIII-Mittel für das Jahr 2026 sind enthalten und wie bisher als Zuschuss ausgewiesen.

 

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Schlussfolgerung

Um die bisherige Verbindung der Förderung der Jugendwerkstatt nach SGB VIII (ESF+ Landes- und kommunale Jugendhilfemittel) und SGB II (Bundesmittel) ab 01.04.2026 zu gewährleisten, soll mit diesem Beschlussvorschlag die Vergabe einer Jugendwerkstatt mit einer kombinierten SGB VIII- und SGB II Förderung ermöglicht werden.

Gemäß der vergaberechtlichen Wertgrenzen und Fristen muss das Vergabeverfahren im ersten Quartal 2026 aufgenommen werden, um spätestens zum Ende des zweiten Quartals 2026 einen Zuschlag erteilen zu können. Vor Eröffnung der Direktvergabe ist die politische Beschlussfassung erforderlich.

Ab 01.04.2026 ist eine Jugendwerkstatt mit angepasster und bedarfsorientierter Platzzahl einzurichten. Die Platzzahl entspricht der, durch das Land Niedersachen vorgegebenen Mindestplatzzahl (Plan = 16, davon entfallen auf SGB II = 8 Plätze (arbeitsmarktliche Integration) und auf SGB VIII = 8 Plätze (berufsbildende Schulpflichterfüllung).

Der Durchführung eines Vergabeverfahren zur gemeinsamen Vergabe der Maßnahme „Jugendwerkstatt“ durch die Fachdienste Arbeit und Jugendamt auf Grundlage von § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III und § 13 SGB VIII wird zugestimmt.

 

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