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ALLRIS - Vorlage

Informationsvorlage - 2026/011

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Beratungsfolge

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Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

 

 

 

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 

 

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Sachverhalt

Das Peiner Frauenhaus in Trägerschaft des Peiner Frauenhausvereins e.V. bietet seit 1983 Schutz und Unterkunft für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Aktuell stehen Plätze für 11 Frauen und bis zu 14 Kinder in einer vereinseigenen Immobilie und in einer angemieteten Außenwohnung zur Verfügung.

Im Haupthaus befinden sich acht Zimmer, bestehend aus drei Zimmern für einzelne Frauen, vier Zimmer für Frauen mit bis zu drei Kindern und ein Zimmer mit fünf Betten, in dem eine Frau mit bis zu vier Kindern untergebracht werden kann. Zwei Gemeinschaftsküchen sowie drei Gemeinschaftsbäder ergänzen das Angebot.

Im Hinterhaus befinden sich drei kleine Büros für die sieben Mitarbeiterinnen vor Ort sowie ein Raum für Kinderbetreuung und -angebote.

Die Außenwohnung bietet Platz für drei Frauen und bis zu drei Kinder.

Finanziert wird das Peiner Frauenhaus über Zuwendungen des Landkreises Peine sowie über das Land Niedersachsen.

 

Im Februar 2025 wurde vom Deutschen Bundestag das GewHG verabschiedet, welches zum 28.02.2025 in Kraft gesetzt wurde. Mit diesem Gesetz übernimmt die Bundesregierung erstmalig in ihrer Geschichte Verantwortung für die verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser bundesweit und sichert ab 2032 von Gewalt betroffenen Frauen kostenfreie Schutzplätze zu. Wichtigste Grundlage hierfür ist die Istanbul-Konvention, in der sich seit 2014 viele Länder Europas bereiterklären, den Schutz von Mädchen und Frauen vor Gewalt sicherzustellen und zu verbessern. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Vertrag 2017 ratifiziert, seit 2018 ist er bundesweit in Kraft.

 

Das GewHG beauftragt die Länder, das Hilfesystem bedarfsgerecht auszubauen, so dass auch in Niedersachsen aktuell an den Ausführungsgesetzen, die zum 01.02.2027 in Kraft treten sollen, gearbeitet wird. Die Zuständigkeit für die Frauenhäuser vor Ort wird sodann weiterhin bei den Landkreisen und kreisfreien Städten liegen.

 

Im Zuge des GewHG wird es zu neuen Genehmigungsverfahren für Träger von Frauenschutzhäusern kommen. Die Genehmigung für den Betrieb eines Frauenhauses wird nach Prüfung im Rahmen eines Antragsverfahrens voraussichtlich zum Jahresbeginn 2028 einmalig erteilt. Da das derzeitige Peiner Frauenhaus aufgrund seiner Lage und seiner räumlichen Gegebenheiten keine Möglichkeiten der Erweiterung bietet und die Gemeinschaftsküchen und -bäder nicht den modernen Anforderungen an eine solche Schutzunterkunft genügen, strebt der Verein einen Umzug in eine gemietete Immobilie mit deutlich besseren Bedingungen an, die von einem Investor speziell für die Bedürfnisse und Bedarfe eines Frauenschutzhauses umgebaut werden soll. Dort werden zwei barrierefreie Appartements, sowie eigene kleine Küchenzeilen und Sanitärräume in allen Wohneinheiten der Frauen und Kinder zur Verfügung stehen. Perspektivisch können die Platzkapazitäten dort auf 12 bis 14 Plätze für Frauen erhöht werden.

 

Ein Mietverhältnis mit mindestens 15 Jahren Laufzeit wird angestrebt, dabei muss die verbindliche Finanzierung sichergestellt sein.

 

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Ziele / Wirkungen

Die Hauptziele des GewHG sind der umfassende Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt, die Schaffung eines flächendeckenden Hilfesystems mit Rechtsanspruch auf kostenlose Schutz- und Beratungsangebote sowie die Prävention und Milderung der Folgen von Gewalt durch Interventionsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit.

Das Gesetz zielt darauf ab, ein bedarfsgerechtes Angebot an Frauenhäusern, Schutzwohnungen und Beratungsstellen vorzuhalten.

Es soll sicherstellen, dass Betroffene unabhängig von Einkommen oder Status sofort Hilfe erhalten und nicht abgewiesen werden. 

 

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Ressourceneinsatz

Das Gewalthilfegesetz finanziert sich durch eine Kombination aus Bundes- und Landesmitteln, wobei der Bund bis 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro (gestaffelt über den Finanzausgleich) an die Länder gibt, die primär zuständig sind.

 

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Schlussfolgerung

Durch das GewHG wird ein bundesweites, verlässliches System zum Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt geschaffen, das einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung verankert und Lücken im Hilfesystem schließt, um die Finanzierung zu sichern und die Versorgung flächendeckend zu verbessern. 

 

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