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ALLRIS - Vorlage

Informationsvorlage - 2009/130

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss nimmt von den vorliegenden Veränderungen bei Straßen-, Radweg- und Brückenbaumaßnahmen für das Jahr 2010 Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Gegenüber der bisher vorgesehenen mittelfristigen Maßnahmenplanung werden Änderungen erforderlich.

Die in den vergangenen Jahren zuverlässig geflossenen Zuwendungen aus dem Entflechtungsgesetz ( früher GVFG ) werden nach dem derzeitigen Stand für die Dauer von mindestens 2 Jahren künftig nicht mehr im bisherigen Umfang zu erwarten sein. Das zuständige Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsstelle Wolfenbüttel begründet dieses mit einer außergewöhnlich hohen Zahl von anstehenden Abschlüssen von Maßnahmen in ihrem Zuständigkeitsbereich, bei denen es sich zudem um besonders kostenintensive Entlastungsstraßen handelt. Im GVFG-Mehrjahresprogramm des Landes Niedersachsen wurden die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen daher nicht wie ursprünglich vorgesehen für die Jahre 2010/2011 eingeplant, sondern auf die nachfolgenden Jahre verschoben. Analog erfolgen Änderungen in der Ausbauplanung des Landkreises

 

 

Maßnahme

bisher

neu

K 71 Woltorf - Sierße

2010/11

2013

K 71 Woltorf -Meerdorf 

2009/10

2012

K 25 Radweg Liedingen - Bodenstedt

2010

2011

 

 

Die Maßnahmen des ZAP-Programms  -  K 37 Soßmar Kreisgrenze

  -  K 72 OD Ölsburg

 

wurden nicht in das Mehrjahresprogramm des Landes aufgenommen und sind wegen fehlender Förderungsperspektive unverändert zum Ausbau 2010 vorgesehen. Aufgrund der nicht zu generierenden GVFG-Einnahmen wird der Ausbaustandard der K 37 um ein technisch und wirtschaftlich vertretbares Maß reduziert.

 

Neu aufgenommen werden die Maßnahmen   - K 11 Rückbau Brücke Kieswerk Drewes

            - K 51 Bahnübergang Vallstedt

                                                                          - K 57 Bahnübergang Groß Gleidingen

                                                                          - K 69 Sanierung OD Meerdorf

                                                                          - K 69 Neubau Ersebrücke

 

Die letzte Brückenhauptprüfung der Brücke am Kieswerk Drewes bei Eickenrode ergab

u. a. erhebliche Schäden an den Spundwänden. Da die ursprünglich für den hier eingestellten Kiesabbau benötigte Brücke nicht mehr erforderlich ist, kommt die wirtschaftlichere Variante eines Rückbaus zur Ausführung.

 

Durch die Deutsche Bahn AG wurde mitgeteilt, dass im Zuge des 2-gleisigen Ausbaus der Strecke Braunschweig – Hildesheim die Bahnübergänge der K 51 bei Vallstedt und der K 57 in Groß Gleidingen ausgebaut werden sollen. Gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz hat sich der Straßenbaulastträger mit einem Dritten an den Kosten zu beteiligen.

 

Bei der Ortsdurchfahrt der K 69 in Meerdorf wurden deutliche Auflösungserscheinungen der Fahrbahndecke festgestellt. Um die noch intakten darunter befindlichen Schichten vor eindringendem Wasser zu schützen und weitere Schäden zu verhindern, ist der Einbau einer neuen Fahrbahndecke erforderlich.

 

Die Brückenhauptprüfung der Ersebrücke bei Wense ergab erhebliche Schäden, welche die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen erfordern. Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich ergab, dass nur ein Abriss der aus dem Jahr 1926 stammenden Brücke und ein anschließender Neubau infrage kommt.

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