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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2009/169

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kreistag beschließt die Schutzverordnung über das Naturdenkmal „Eiche in Peine, Sedanstraße 41“

 

 

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Sachverhalt

Die Stieleiche auf dem Grundstück Sedanstraße 41 ist einer der ältesten Bäume im Stadtgebiet

Peine. Der Stamm der Eiche hat einen Durchmesser von ca. 1 m und sie besitzt eine

gleichmäßige und weitausladende Krone. Ihr Alter wird auf ca. 200 Jahre geschätzt. Der

Baum besitzt ortsbildprägenden Charakter.

 

Mit Datum v. 16.01.2008 wurde die Eiche als Naturdenkmal (§ 27 NNatG) einstweilig

sichergestellt (§ 32 NNatG). Anlass für diesen Verwaltungsakt war eine unmittelbare

Gefährdung des Baumes durch geplante, nicht fachgerechte Schnittmaßnahmen. Die

einstweilige Sicherstellung gilt bis zum Inkrafttreten einer dauerhaften Naturdenkmal-

Verordnung, längstens jedoch zwei Jahre.

 

Der Entwurf der Verordnung wurde dem Grundstückseigentümer (Pro Renta

Immobilienfonds), den Nutzungsberechtigten des Grundstücks (Edeka), den Besitzern des

Nachbargrundstücks (Eheleute Dejam), der Stadt Peine und den anerkannten

Naturschutzverbänden zur Stellungnahme übersandt. In diesem Beteiligungsverfahren haben

sich keine neuen Gesichtspunkte ergeben, die dem Inkrafttreten der Verordnung entgegen

stehen würden.

 

 

 

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Anlagen

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