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ALLRIS - Vorlage

Informationsvorlage - 2010/198

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Landrat gibt den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes bekannt; der Kreistag nimmt Kenntnis.

 

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Sachverhalt

 

Die Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt, Prüfungsgruppe Braunschweig, hat in der Zeit vom 18.02. bis 28.03.2008 eine überörtliche Prüfung gem. § 121 NGO für die Haushaltsjahre 2004 bis 2006 durchgeführt.

 

Gem. § 121 Abs. 4 NGO i. V. m. § 65 NLO ist durch den Landrat der wesentliche Inhalt des Prüfungsberichtes dem Kreistag bekanntzugeben.

 

Der Berichtsteil III. gibt den wesentlichen Inhalt des Berichtes wieder. Dieser ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Meine Stellungnahme zu den Prüfungsbemerkungen liegt ebenfalls bei (Anlage 2).

 

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Anlagen

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