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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2010/192

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

Die in den beigefügten Listen 1 und 2 enthaltenen Bäume und die Doline werden mit Einzelverordnungen zu Naturdenkmalen i.S. § 28 BNatSchG (i.V. mit § 21 NAGBNatSchG) erklärt.

Gleichzeitig wird die „Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Landkreis Peine“ vom 24.10.1961 aufgehoben.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachdarstellung

 

Die Liste der im Landkreis Peine ausgewiesenen Naturdenkmale umfasst aktuell 34 Objekte. Im Wesentlichen handelt es sich um einzelne Bäume. Mit einer Verordnung vom 24.10.1961 (veröffentlicht im Amtsblatt der Regierung Braunschweig Nr. 24 v. 18.12.1961) wurden 32 dieser Naturdenkmale unter Schutz gestellt.

Infolge des langen Zeitraums seit der Ausweisung als ND sind einige dieser Naturdenkmale nicht mehr vorhanden oder in extrem schlechtem Zustand (Sturmschäden, Blitzschlag, natürliche Alterung). Auf der anderen Seite existieren seit vielen Jahren verschiedene Vorschlagslisten für weitere Naturdenkmale. Eine besonders umfangreiche Vorschlagsliste enthält der im Jahre 1993 erschienene Landschaftsrahmenplan.

Aufgrund akuter Gefährdung wurden zwei Eichen (Peine, Abbensen) im Jahr 2008 vorläufig sichergestellt und mit Kreistagsbeschluss vom 18.12.2009 als Naturdenkmale geschützt.

 

Im Frühjahr 2008 wurde von der Unteren Naturschutzbehörde ein Kriterienkatalog für Naturdenkmale im Landkreis Peine erarbeitet.

Die Kriterien sind im Wesentlichen:

-          Stärke des Baumes (bezogen auf die jeweilige Baumart)

-          Zustand des Baumes (Krone, Belaubung, Rindenschäden, Totholz)

-          Standort (öffentlich zugänglich, prägend für die Umgebung)

-          Standortprobleme (Versiegelung, Zäune, Nähe von Gebäuden)

Im Sommer 2008 wurden alle damals ausgewiesenen Naturdenkmale besichtigt. Nach dem Kriterienkatalog wurde dann festgelegt, ob das jeweilige Objekt auch in Zukunft als Naturdenkmal geschützt sein soll. Von den 32 ausgewiesenen Naturdenkmalen sollen 14 Objekte gelöscht werden (zu den einzelnen Objekten und den jeweiligen Löschungsgründen siehe die folgende Liste 3).

Die kreisangehörigen Gemeinden und die Stadt Peine wurden über die Überarbeitung der Naturdenkmalskulisse informiert und um Anregungen gebeten.

Die verschiedenen Vorschlagslisten wurden anhand des o.g. Kriterienkataloges komplett abgearbeitet. Insgesamt wurden so ca. 150 Bäume in Augenschein genommen und bewertet.

 

Im Herbst 2008 wurden 30 Bäume oder Baumgruppen als Naturdenkmale einstweilig sichergestellt. Diese Bäume und die alten Naturdenkmale, die ihren Status behalten sollen, wurden mittlerweile zusätzlich von einem externen Gutachter auf versteckte Schäden und ihre Verkehrssicherheit bewertet. Danach wurde beschlossen, von einer endgültigen Ausweisung bei 6 sichergestellten Bäumen abzusehen.

 

Jedes Objekt, das zukünftig im Landkreis Peine als Naturdenkmal geschützt sein soll, erhält aus Gründen der Praktikabilität eine neue Einzelverordnung. Gleichzeitig wird die Verordnung aus dem Jahre 1961 aufgehoben, so dass damit 14 alte Naturdenkmale gelöscht werden.

 

Die neue Liste der Naturdenkmale setzt sich also wie folgt zusammen:

  • 18 „alte“ Naturdenkmale (geschützt seit 1961, jetzt neue Verordnung)
  • 24 „neue“ Naturdenkmale (mit aktuellem Beschluss unter Schutz zu stellen)
  • 2 Eichen (Peine, Abbensen; geschützt seit 2009)

 

Insgesamt gibt es dann 44 Naturdenkmale im Landkreis Peine.

Zu den einzelnen Verordnungen werden Karten mit exakten Lageplänen gefertigt. Aus technischen Gründen konnten diese bis zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz nicht fertig gestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Liste 1

Neu auszuweisende Naturdenkmale:

 

Eiche  Mühlenstr. AbbensenFlur 2, Flst. 394/2

Eiche  WehnsenFlur 4, Flst.109/4

Linde  südlich von WehnsenFlur 3, Flst. 35/3

Eiche  Dollberger Str. in EddesseFlur 1, Flst. 394/2

Eiche  ehemalige Schule EddesseFlur 1, Flst. 551/383

Eiche  Dedenhauser Str. in EddesseFlur 1, Flst. 410/2

Esche    EickenrodeFlur 2, Flst. 379/55

Eiche  Hirtenweg in RietzeFlur 3, Flst. 95/1

Eiche  Ersestr. in WipshausenFlur 7, Flst. 74/2

Eiche  NeubrückFlur 4, Flst. 263

Eiche  Ostrand von SierßeFlur 1, Flst. 314/21

Eiche  südöstl. Ortsausgang BettmarFlur 4, Flst. 164/5

Eiche  ObergFlur 31, Flst. 353/5

Eiche  RötzumFlur 2, Flst. 89/1

Blutbuche  Wiesenstr. PeineFlur 18, 94/11

Eichengruppe Schießstand SchwicheldtFlur 2, Flst. 37

Eiche  Triftstr. VöhrumFlur 2, Flst. 99/1

Eiche  Kleiststr. EssinghausenFlur 1, Flst. 27/7

Blutbuche  Kirchhof DuttenstedtFlur 1, Flst. 12/4

Ahorn  Kirchhof StederdorfFlur 3, Flst. 102/4

Eiche  Oelerser Weg RöhrseFlur 1, Flst. 155/4

2 Blutbuchen  Stadtpark PeineFlur 4, Flst. 117/15

Linde  An der Kapelle, EssinghausenFlur 1, Flst. 272/4

Eiche  Gedenkstein WahleFlur 6, Flst. 245/3

 

Liste 2

Bereits bestehende NDs, die den Schutzstatus behalten

 

Eiche  im Westen von EquordFlur 7, Flst. 88

Pyramideneiche WoltorfFlur 9, Flst. 271

Blutbuche  WoltorfFlur 9, Flst. 259

zwei Eichen  im Westen von EquordFlur 7, Flst. 88

Eiche  Süden des Oberger GutsforstesFlur 3, Flst. 12/1

Eiche  Nordrand des SüdholzesFlur 5, Flst. 695/323

Buche  im LSG Halbser TeichFlur 2, Flst. 377/1

Eibe  Südrand von MünstedtFlur 1, Flst. 440/1

Eiche  StederdorfFlur 3, Flst: 698/119

zwei Eichen  im Süden von Klein SolschenFlur 1, Flst. 167/1

Eiche  Ostrand von DungelbeckFlur 2, Flst. 254/3

Eichenallee  südlich AbbensenFlur 2, Flst. 389 u. 390

Lindenallee  südlich AbbensenFlur 2, Flst. 388

Eiche  südöstlich HofschwicheldtFlur 2, Flst. 23/1 u. 27

Doline  südwestlich Klein EddesseFlur 4, Flst. 184

Eiche  BettmarFlur 1, Flst. 798/56

Eiche  Kirchhof HarberFlur 2, Flst. 583/339

Esche    nördlich HarberFlur 1, Flst. 334

 

Liste 3

Bestehende NDs, die gelöscht werden

 

Esche  WoltorfFlur 9, Flst. 249

Massiver Pilzbefall, Baum mit Genehmigung der UNB gefällt

Eiche  StederdorfFlur 3, Flst. 671/131

Baum mit Genehmigung der UNB gefällt

Eiche  SchmedenstedtFlur 5, Flst. 279/1

Extrem schlechter Zustand, Pflege teuer und nicht mehr sinnvoll

Lärche  SchmedenstedtFlur 5, Flst. 245/3

Schwaches Krüppelexemplar, ND-Status nicht nachvollziehbar

Eiche  Nordrand von RöhrseFlur 1, Flst. 96

In dichtem Gehölzbestand, Zustand sehr schlecht, keine Pflege möglich

zwei Eiben  Südrand von Groß SolschenFlur 3, Flst. 87/1

Für die Öffentlichkeit weder zugänglich noch sichtbar, Privatgarten von Mauer umgeben

Eiche  im Norden von Klein SolschenFlur 1, Flst. 271/1

Extrem schlechter Zustand, Pflege teuer und nicht mehr sinnvoll

Linde  EdemissenFlur 3, Flst. 123/4

Schwacher Baum, Bedeutung nur aufgrund kulturhistorisch interessantem Standort, aber keine bedeutende Naturschöpfung

zwei Linden    Kapelle Oelerse  Flur 1, Flst. 16/1

Eine Linde in schlechtem Zustand, Genehmigung zur Fällung erteilt, verbleibende Linde nicht ND-würdig

Linde  Klein LafferdeFlur 4, Flst. 441/1

Baum existiert nicht mehr, Sturmschaden 1987

Eibe  BründelnFlur 2, Flst. 71/1

Baum steht in dichtem Bestand in Privatgarten, für Öffentlichkeit weder zugänglich noch erkennbar

Buche  Westteil Fürstenauer Holzohne Flurbezeichnung

Baum existiert nicht mehr, nur noch Stammrest erkennbar

Findling  nördlich MehrumFlur 3, Flst. 4

Vergleichsweise kleine Findlinge, im hohen Gras kaum sichtbar, in vielen Vorgärten liegen größere Steine

Eiche   HarberFlur 2, Flst. 499/243

Extrem schlechter Zustand, Pflege nicht mehr sinnvoll

 

 

 

Diese NDs haben schon eine neue Verordnung (KT-Beschluss Dezember 2009) und bleiben unverändert:

 

Eiche   Abbensen. Edemissener Str.Flur 2, Flst. 242/3

Eiche  Sedanstr. PeineFlur 2, Flst. 132/92

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Anlagen

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