Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2006/073

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Als Vertreter des Landkreises wird neben Landrat Einhaus

 

KTA _____________________________

 

und als deren / dessen Vertreter

 

KTA _____________________________

 

benannt.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Satzung des NLT bestimmt in § 7 Abs. 1, dass der Landkreis Peine den Landrat und einen weiteren Vertreter aus dem Kreistag entsenden darf. Der NLT bat mit Rundschreiben vom 11. September 2006, die Wahl des weiteren, vom Kreistag zu bestimmenden Kreistagsmitgliedes möglichst im Rahmen der konstituierenden Sitzung durchzuführen.

 

Gemäß § 43 NLO wird der Landrat durch eine Abstimmung vom Kreistag zum Vertreter bestimmt.

 

Anschließend wird die / der zweite Vertreter/in (einschließlich Verhinderungsvertreter/in) gemäß § 44 NLO gewählt.

 

Über die Höhe der Angemessenheit der Aufwandsentschädigung erfolgt eine besondere Vorlage.

 

 

Loading...