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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2006/087

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Kreistag lehnt den Antrag der AG ab.

 

 

 

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Sachverhalt

Die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschuss ergibt sich aus der Satzung des Jugendamtes des Landkreises Peine in der Fassung vom 01.06.2002. Unter § 2 Nr. 2 sind die Mitglieder mit beratender Stimme genannt. Derzeit besteht nach der Satzung keine Möglichkeit, darüber hinaus weitere Mitglieder mit beratender Stimme zu benennen.

 

 

 

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