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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2010/163

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Peine wird zugestimmt.

 

 

 

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Sachverhalt

In den vergangenen Jahren wurde die Kreisverwaltung mit anhaltender Dynamik vor Herausfor­derungen gestellt, die vor längerer Zeit in dieser Form noch gar nicht denkbar waren. Die Auf­gaben haben an Umfang zugenommen und die Anforderungen an die Arbeitsqualität sind nachhaltig gestiegen. Leitungsarbeit ist dabei von einer Entscheidungsvielfalt und Verant­wortungs­breite geprägt, die es erforderlich macht, über die strategische Ausrichtung der Ver­waltungsführung nachzudenken.

 

Bisher weist die Hauptsatzung des Landkreises Peine nur die Stellen des Landrates und sei­nes Stellvertreters als Beamte auf Zeit aus. Die Fachbereichsleitungen für die Fach­be­reiche Umwelt, Bauen und Verbraucherschutz und Soziales, Jugend und Gesundheit stehen bisher in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (Besoldungsgruppe A 16) bzw. in einem Beschäf­ti­gungsverhältnis als Tarifbeschäftigter (Entgeltgruppe 15Ü). In Landkreisen ver­gleich­barer Größenordnung ist es durchaus üblich, die „Dezernenten“-Stellen (Fach­bereichs­leitungen) als Beamte auf Zeit (Wahlbeamte) einzusetzen.

 

Um zu einer anderen strategischen Aus­richtung in der Verwaltungsspitze der Kreisverwaltung zu gelangen, sollten auch beim Land­kreis Peine neben dem allgemeinen Vertreter des Landrates die beiden Stellen für die Fachbe­reichs­­leitungen als Beamte auf Zeit besetzt werden. Für eine Umsetzung der Neuausrichtung in der Verwaltungsführung ist zunächst eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.

Die beiden Fachbereichsleitungen würden als Beamte auf Zeit die Bezeichnungen „Kreisrat für Bauen“ bzw. „Kreisrat für Soziales“ führen. Die Verwaltungsspitze wäre damit aus­schließ­lich mit vom Kreistag gewählten Beamten auf Zeit besetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

5. Satzung zur Änderung der

 

Hauptsatzung

des

Landkreises Peine vom 24. Mai 2000

in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 17.10.2001

 

 

Aufgrund der §§ 7, 8 und 36 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) hat der Kreistag in seiner Sitzung am 22.06.2011 folgende 5. Änderungssatzung beschlossen:

 

 

Artikel 1

 

§ 6 (Beamte auf Zeit) erhält folgende Fassung:

 

Außer der Landrätin bzw. dem Landrat wird die allgemeine Vertreterin als Erste Kreisrätin bzw. der allgemeine Vertreter als Erster Kreisrat in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.

 

In das Beamtenverhältnis auf Zeit werden darüber hinaus die Leitungen der Fachbereiche innerhalb der Kreisverwaltung berufen. Diese führen die Bezeichnung „Kreisrätin“ bzw. „Kreisrat“ mit einer ihren Fachbereich kennzeichnenden Zusatzbezeichnung.

 

 

       Artikel 2

 

Diese Satzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Peine, den 22.06.2011

 

Landkreis Peine

 

Einhaus

Landrat

 

 

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