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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2011/135

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt dem Kreistag, Herrn Michael Cordes zum Kreiswaldbrandbeauftragten und Herrn Frank Gärtner als seinen Vertreter zu bestellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

In den §§ 18 ff. des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldG) ist als Maßnahme gegen Waldbrände die Bestellung von Waldbrandbeauftragten geregelt. Gem. § 20 NWaldG bestellt jeder Landkreis einen Kreiswaldbrandbeauftragten.

 

Zu dessen Aufgaben gehört die Präzisierung der bestehenden Waldbrandgefahr für die jeweiligen Bestände (Baumartenzusammensetzung, Totholz). Er beurteilt waldbauliche Maßnahmen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Waldbrand­gefahr (z.B. auch Wegebau).

Der Waldbrandbeauftragte hält Kontakt zu den für die Waldgebiete zuständigen Feuerwehren. Er nimmt an deren Übungen teil und berät sie in allen Fragen der Waldbrandbekämpfung.

Außerdem wird der Waldbrandbeauftragte von der jeweiligen Einsatzleitung im konkreten Brandfall hinzugezogen.

 

Diese Funktion hat aktuell noch Herr Joachim Hansmann (Meerdorf) inne. Herr Hansmann steht für diese Funktion infolge einer beruflichen Veränderung innerhalb der Niedersächsischen Landesforsten nicht mehr zur Verfügung.

 

Die Niedersächsischen Landesforsten/Forstamt Wolfenbüttel haben nunmehr folgende Personen vorgeschlagen:

 

Waldbrandbeauftragter:

Forstamtmann Michael Cordes, Revierförsterei Peine

wohnhaft 38302 Wolfenbüttel, Am Heckenkamp 33

 

Vertreter:

Forstamtmann Frank Gärtner, Bezirksförsterei Peine-Braunschweig

Wohnhaft 38173 Veltheim, Vor der Ohe 8

 

 

 

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