Beschlussvorlage - 2011/218
Grunddaten
- Betreff:
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Benennung der Vertreterinnen und Vertreterin in der Mitgliederversammlung der Braunschweigischen Landschaft e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Referat für Kreisentwicklung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Erledigt
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Kreistag des Landkreises Peine
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30.11.2011
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Sachverhalt
Nach § 6 Abs. 1a der Satzung der Braunschweigischen Landschaft e.V. gehören der Mitgliederversammlung drei Vertreter des Landkreises Peine an.
Da der Landrat gemäß § 138 Abs. 2 NKomVG Anspruch auf einen Sitz hat, ist ein Beschluss des Kreistages erforderlich.
Es ist folgendes Verfahren durchzuführen:
1.Durch eine Abstimmung (§ 66 NKomVG) wird der Landrat vom Kreistag zum Vertreter bestimmt.
2.Die weiteren zwei Vertreterinnen/Vertreter (einschl. Verhinderungsvertreter/innen) werden vom Kreistag gewählt. Für die Verteilung der Vorschläge auf die Parteien und Gruppen ist das Verfahren Hare-Niemeyer anzuwenden.
3.Soweit sie dem Kreistag angehören ist jeweils (ggf. einzeln) festzustellen, ob sie nur
mit Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zum Kreistag gewählt worden sind oder ob die
Wahlen aufgrund von persönlichen Eignungen erfolgten.
Bisherige Vertreter waren: LR Einhaus, KTA Fricke, KTA Ahlers.
